Nachdem die Wahlverhandlung der III. Abteilung somit beendet war, wurden
die zu ihr gehörigen Urwähler nach 83 14 Abs. 2 des Reglements zum Abtreten
veranlaßt und entfernten sich.
Es wurde sodann zur Wahl der Wahlmänner der
zweiten Abteilung
geschritten.
Die Wahl erfolgte, indem jeder Urwähler der Abteilung einzeln
[Bei Terminswahlen.)] 1) — nachdem sein Name durch den Protokollführer in der Eesnnbe, der —
zu streichen, wo Frist= à Abteilungsliste —für—die-Abfti entefertigten-auszigsweisen-Ab-
wahl stattfindet. Schrift-aus-der-Abteilungsliste.7 aufgerufen worden war —
an den vor dem Wahlvorstande aufgestellten Wahltisch trat, 15. soweit es ge-
fordert wurde, legitimierte und, neachdem-seine-Name-in-der -Liste-aufsefunden.
Hwar— unter deutlicher Bezeichnung
die Namen derjenigen beiden Urwähler Eydes Urwahlbezirkes
benannte,. (ven] er seine Stimme geben wollte.
Der Protokollführer trug diese Namen sofort in die Liste neben den Namen
jedes abstimmenden Urwählers ein.
[Bei Terminswahlen.] 1) Nach Beendigung dieses Gesch fts fragte der Wahlvorsteher an, ob noch
zu streichen, wo Frist-) Urwähler der L 2 anwesend wären, die ihre Stimme noch
wahl stattfindet. nicht abgegeben hätten, und ließ diese zur Abstimmung zu. Darauf erklärte er
die Abstimmung für geschlossen.
[Bei Fristwahlen.) —) —M### tttags- 6
u streichen, wo Ter- Abstimmungsfrist (da bis zu diesem Zeitunete) bereits se Liste
minswahl stattfindet. eingetragene Urwähler abgestimmt = erklärte der Wahlvorsteher
e die Abstimmun Fri wurde keine Stimme mehr entgegen-
b0
Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat.