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der Selbitänpigkeit Bayerns, infoweit nicht einzelte Nechte
an die Gefammtheit abgetreten werben müßten, an bie
Spiße ihres Programmes geftellt.
Sshr und wir waren gemeinfan der Ueberzeugung,
bag dur einen Eintritt in den Norbbund, fei er bedingt
oder unbedingt, die Zukunft Bayerns in Frage gejtellt
und eine unerfhwingliche Kalt dem Lande aufgebürdet würde.
Und gerade wegen der Oemeinfamfeit biefer Ueber:
zeugung habt Ihr ung gewählt und ung hiedburd) moralijc
verpflichtet, demgemäß zu handeln.
ALS ung die oben erwähnten Verträge vorgelegt wurben,
haben wir erfannt, daß jeßt der Zeitpunkt des Kampfes
für Bayerns Gelbitändigkeit und damit die Pflicht der
Geltendmachung unjeres Programmes eingetreten jei.
Durd diefe Verträge wird nicht ein förderativee
Band zwifhen ben einzelnen Stämmen Deutfchlands ober
zivifhen dem norbdeutfhen Bunde und Bayern bergeftellt,
jondern Bayern tritt unter unerheblidhen Abänderungen ber
norbdeutihen Bundesverfaffung dem norbbeutfchen Bunde
bei; die norbdeutfhe Bundesverfaflung wird auch unfere
Berfaffung, und geht der jeit 1813 fegensreich wirkenden
Berfafiung unferes Baterlandes vor, tiefelbe in den wejent:
Iihiten Beitimmungen aufbebend und abänvernd.
Unfer bie jeßt fouveräner König hat das Nedt,
Krieg. zu erflären und Frieden zu jchließen, Verträge mit
anderen Staaten einzugehen, ja felbft das Recht, die Kiriegs-
bereitihaft der bayerischen Armee anzuordnen, zu Gunften
des Königs von Preußen, ale Bundesoberhauptes, verloren.
Die bayerifhe Armee wird im Falle der Kriegsbereitighaft
und eines jeden von dem Bundesoberhaupte erklärten
Krieges unter deffen Befehlen als Theil der Bunbesarmer
ftehen. Der König von Preußen fann im alle eines
Angriffs auf das Bundesgebiet oder bejien Küften (mic
leiht fann ein foldher herausgefordert werden!) ohne
Buftimmung des Bunbesrathe, in jedem andern Falle felbft
zu einem Angriffe oder einer Eroberung nur mit einfacher
Mehrheit des Bundesraths Krieg erklären. Die Ber:
pflidtung der bayerifhen Xruppen, dann den Befehlen des
Königs von Preußen unbedingt Folge zu leiiten, ift [bon
in den Fahneneid aufgenommen. Der König von
Preußen empfängt fonadh die bayerifhe Armee im Yalle