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ebenfo Hand in Hand gehen, wie bie wirtbichaftliche
Verkimmerung und der Militarismus.
Bon allen Seiten ift anerfannt, dag wir burch das
Eintreten in die Vertäge bie Cajten des bayerifchen
Bolfes bedeutend vermehren. Bon feiner Seite
it die Sache im Grundlage beitritten worden. Die An-
jiehten gehen nur auseinander in Bezug auf die Größe
der Ziffer. Bon Seite des Füniglichen Staatsminiftertiumms
der Finanzen wird die Größe der Vehrbelajtung in Folge
der Uebernahme der neu entftehenden Bundeslaiten auf
2,700,000 fl. veranfchlagt. Sch veranfchlage dieje Mehrlaft
auf ftart das Doppelte, auf 51, Millionen. Die
2,100,000 fl. jind, wie mir fcheint, aber an fich fchon
eine ziemlich bedeutende Summe. Site jtehen gleich dem
Ertrage von 27 Steuerbeifchlagprocenten.
Sch gehe nun auf die Einzelmheiten über. Da treffe
ich zunädıit auf Mehrausgaben für das Heer, dann jür
die Marine. sn Bezug auf die Viehrausgaben für das
Heer fteht die eine Thatjache feit, daR wir im orbent-
lichen, laufenden, in Julunft von der Kammer gar nicht
mehr anzugreifenden Militärbudget eine Summe von
etwas über 4 Millionen mehr als bisher zu entrichten
haben, — ohne Marine und ohne die übrigen QYundes:
ausgaben. Nun jagt man, gegenüber biefer Mehraus-
gabe im ordentlichen Budget müßten die Erjparungen,
welche in den außerordentlihen Etats gemacht werden
fönnen, in Abzug gebracht werden. Die Sache hätte
ihre Richtigkeit, wenn die außerordentlichen Etats hinweg
fielen. Aber ich muß bier wiederholen, was ich fchon im
Ausichuffe aefagt habe, Jie werden nit hinweg:
fallen. Sie werden nicht mehr in diefer Geftalt, nicht
mehr als Getreidepreispiffereng vorfommen, aber jie
werben in einer anderen Weile vorfonımen, und zwar,
pie ich bejorge, nicht in geringerer Summe, wie bisher.
Es ift überhaupt ein eigenes VBerhältnig, wenn c$
jih um Erhöhung be3 ordentlichen Weilitäretats handelt.
Sp oft eine joldhe Erhöhung des ordentlihen Etats in
biefem Haufe zur Oprade fan, wurde immer geltend
gemacht: ja, wir eriparen at dem außerordentlichen Etat
ebenfobiel Defien ungeachtet erjcheinen die außerorbent-
lichen Etats nad wie vor. Das lebte Mal, als vieler