29
Die Verfajjung garantirt dem Volke, dag Niemand
jeinen ordentlichen Nichtern entzogen werden
darf. XLejen Sie die Nordbund-Berfaffung, was die fagt!
Unjere Berfajfung garantirt dem Bolfe die Trei-
heit der Brejje und des Buchhandels „nad den
Beftimmungen der bayerijchen VBerfajfung,”
ein Sab, für den in diefem Haufe im Jahre 1848 viel
gekämpft wurde. (Heiterkeit.)
Xachen fanır ich nicht, ja ich möchte weinen. Die
Verfaffung, die bayerifche Verfafjung garantirt dem
Bolfe, daß ohne Beirat) und Zuftimmung der Stände
fein allgemeines neues Gefeß, welches die Trei-
heitder’Berjonen vderdas&igenthbumderötaats-
angehörigen betrifft, erlajjen, noch ein [bon
beitehendes abgeändert, autbentifch erläutert
oder aufgehoben werde Das, meine Herren, ift
die gefeßgeberifche Gewalt, ift ein theucres, ein heiliges
Vermächtniß! Diefe Öcheßgebung ift es, für welche Viele
in diefem Haufe den beiten Theil ihres Lebens eingejeßt
haben. Diefe Gejeßgebung ijt es, welche Gejebe her:
vorgebrakt, die man in ganz Deutjchlant als
wertbpoll ancrfennt. Und was bleibt dem Lande
von diefem feinem Nechte? Was bleibt dem ande von
diefein Jeinem Nechte? Nehmen Sie 8. 79 dev verein:
barten Berfafjung, welche Menge von Gefeen wird da
aufgeführt, welche heute oder morgen in eumulo aıtge=
nommen werden müjjen, ohne daß das Bolf darnad) zu
fragen hätte oder gefragt würde.
Diefelbe unfere Berfaffung, meine Herren, garantirt
dem Volke, daß die JZuftimmung der Stände er:
forderlih Jeizur®&rhebungallerdireftenSteuern,
jowie zur Erhebung neuer indirefter Steuern oder
Auflagen oder zur Erhöhung oder Beräander:
ung der bejtehenden. Weberhaupt, die DVBerfaflung
übergibt dem Wolfe, der Bolfsvertretung die Mitwahrung
des Gredits des Landes. Wieviel, meine Herren, bleibt
dem Volke nod von diefen Nechten, wieviel bleibt ihm
von bdieien Nechten? Nechnen Sie, und Sie werben
finden, daß fogar da, wo die Kraft der Yandesvertretung
lag, daß gerade da bindende Srjeße gegeben worden find,
burch welche der Einfluß der Landesvertretung auf das