Full text : Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erster Band. (1)

Abfindung

5
B

1714

1090

1317

1342

1358

1577

925

Art.

lichen  Kindes  erlischt  nicht  mit  dem
Tode  des  Vaters;  er  steht  dem  Kinde
auch  dann  zu,  wenn  der  Vater  vor
der  Geburt  des  Kindes  gestorben  ist.

Der  Erbe  des  Vaters  ist  berechtigt,
das  Kind  mit  dem  Betrag  abzufinden,
der  dem  Kinde  als  Pflichtteil  gebühren
würde,  wenn  es  ehelich  wäre.  Sind
mehrere  uneheliche  Kinder  vorhanden,
so  wird  die  A.  so  berechnet,  wie
wenn  sie  alle  ehelich  wären.  1717.
Eine  Vereinbarung  zwischen  dem
Vater  und  dem  unehelichen  Kinde
über  den  Unterhalt  für  die  Zukunft
oder  über  eine  an  Stelle  des  Unterhalts
zu  gewährende  A.  bedarf  der  Genehmigungdes
  Vormundschaftsgerichts.

Ein  unentgeltlicher  Verzicht  auf
den  Unterhalt  für  die  Zukunft  ist
nichtig.  1717.

Abgabe.

Dienstbarkeit  s.  Grunddienstbarkeit

  1028.
Ehe.

5  Unfähigkeit  zur  A.  einer  Erklärung

über  die
schließung  des  Kindes.

Einwilligung  zur  Che-1306.



A.  der  Erklärung,  die  Ehe  miteinander

  eingehen  zu  wollen.  1324,  1332,
1330,  1337,  1339.
A.  der  Erklärung  der  Ansfechtung
einer  Ehe.
A.  der  Erklärung  der  Zustimmung
zu  einer  von  der  Frau  eingegangenen
Verpflichtung.
Ehescheidung.
A.  der  Erklärung
1.  der  Wiederannahme  eines  früheren
Namens  nach  der  Eheschließung;
2.  seitens  des  Mannes,  daß  er  der
Frau  die  Führung  seines  Namens
untersage.
Eigentum  s.  Grundstück  873.
Einführungsgesetz.

66  s.  Grundstück  §  875;

 

Art.
96

70—

77
742
7.7
75)
7

8

1015

1945

2379

2281

193

105

1028

873

875

1379

Abgabe

s.  Ehe  §  1358,  Geschäftsfähigkeit
§  105,  Willenserklärung  §  131;
Rückerstattung  mit  Unrecht  erhobener
öffentlicher  A.  s.  u.  Landesgesetze
—  E.  G.

s.  Grundstück  8  892;

s.  Grundstück  §  873;

s.  Eigentum  §925,  Erbbaurecht  8  1015;
s.  Stiftung  §  86,  Verein  §  28;

s.  Grunddienstbarkeit  8§  1028.

Erbbaurecht  s.  Grundstück  873.
Erbe.
A.  der  Erklärung  der  Ausschlagung
einer  Erbschaft.  1955.
Erbschaftskauf.
Den  Käufer  treffen  die  von  der  Erbschaft
  zu  entrichtenden  A.  2382.
Erbvertrag  2285  f.  Testament
2078.
Frist.
A.  der  Willenserklärung  an  einem
bestimmten  Tage  oder  innerhalb  einer
Frist.  186.
Geschäftsfähigkeit.
A.  einer  Willenserklärung  im  Zustande
  der  Bewußtlosigkeit  oder  vorübergehender
  Störung  der  Geistesthätigkeit.

Grunddienstbarkeit  s.  Grundstück
892.
Grundstück.
A.  der  Erklärung:  877,  878,  880,
892,  893.
1.  zur  Übertragung  des  Eigentums
an  einem  Grundstück;
2.  zur  Belastung  eines  Grundstücks
mit  einem  Rechte;
3.  zur  Übertragung  des  Rechts  an
einem  Grundstück;
4.  zur  Belastung  des  Rechts  an  einem
Grundstück;
5.  zur  Aufgabe  eines  Rechts  an  einem
Grundstück.
Güterrecht.
A.  der  Erklärung  der  Zustimmung