Full text : Geschichte des Preußischen Verwaltungsrechts. 3. Band. (3)

Die  Regierungsdepartements.  79

zwecklos  und  überflüssig,  sondern  bei  der  ausgesprochenen  Abneigung  der
Stände  selbst  bedenklich,  und  möge  man  daher  von  deren  Ausführung,  behufs
welcher  die  Eingesessenen  jährlich  13000  Thaler  als  Remunerationen  für  die
ständischen  Repräsentanten  noch  aufbringen  müßten,  bis  zur  vollendeten  Organisation
  einer  wirklichen  Provinzialrepräsentation  ganz  absehen.  Mit  diesem
Vorschlage  erklärte  sich  der  Minister  des  Innern  am  17.  10.  1809  einverstanden.
  Die  einzige  Provinz,  in  der  die  Einrichtung  durchgeführt  wurde,  war
Ostpreußen,  aber  grade  hier  bewährte  sie  sich  nicht,  da  die  ständischen  Repräsentanten
  in  Opposition  mit  der  Regierung  traten.  1)

Die  einzelnen  Regierungsdepartements,  wie  jetzt  die  Kammerdepartements
offiziell  bezeichnet  wurden,  blieben  von  1807  bis  1814  dieselben  wie  bisher,
es  waren  1.  Ostpreußen  mit  der  Regierung  zu  Königsberg,  2.  Lithauen  mit
der  Regierung  zu  Gumbinnen,  3.  Westpreußen  mit  der  Regierung  zu  Marienwerder,
  4.  Pommern  mit  der  Regierung  zu  Stettin,  5.  und  6.  Schlesien  mit
den  beiden  Regierungen  zu  Breslau  und  Glogau,  letztere  im  Frühjahr  1809,
da  die  Festung  von  den  Franzosen  besetzt  war,  nach  Liegnitz  verlegt,  7.  die
Kurmark  mit  der  zufolge  Kabinettsordre  vom  3.  3.  1809  nach  Potsdam
verlegten  Regierung,  während  Berlin  als  besonderer  Verwaltungsbezirk  keiner
Regierung  unterstellt  wurde.  Die  bei  Preußen  verbliebenen  rechtselbischen
Kreise  des  magdeburger  Kammerdepartements,  Jerichow  und  Ziesar,  wurden
durch  Kabinettsordre  vom  26.  8.  1807  provisorisch,  seit  der  Organisation
vom  Dezember  1808  dauernd  mit  der  Kurmark  vereinigt.  2)  8.  Die  Neumark
  mit  der  Regierung  zu  Küstrin,  dann  seit  1809,  da  diese  Stadt  von  den
Franzosen  besetzt  war,  zu  Soldin  und  schließlich  zu  Königsberg  in  der  Neumark.

Eine  besondere  Stellung  nahm  die  Stadt  Berlin  ein,  deren  Polizeipräsidium
  nach  dem  Publikandum  vom  16.  12.  1808  unmittelbar  unter  der
Sektion  für  allgemeine  Polizei  des  Ministeriums  des  Innern  stehen  sollte,
ohne  daß  im  übrigen  eine  Exemtion  der  Stadt  Berlin  von  der  kurmärkischen
Regierung  zu  Potsdam  stattgefunden  hätte.  Dagegen  blieb  für  die  Arciseund
  Zollangelegenheiten  des  Berliner  Weichbildes  die  besondere  von  der  Regierung
  unabhängige  Accise=  und  Zolldirektion,  besetzt  mit  einem  Direktor,
einem  Steuerrat  für  die  inländischen  und  einem  für  die  ausländischen  Steuern,
zwei  Hauptrendanten,  zwei  Kontrolleurs,  einem  Justitiar  und  dem  nötigen
Unterpersonal  bestehen.)

1)  v.  Bassewitz,  Die  Kurmark  Brandenburg  im  Zusammenhang  mit  den  Schicksalen
des  Gesamtstaats  Preußen  während  der  J.  1809  u.  10,  Leipzig  1860,  S.  175,  176.

2)  A.  a.  O.

3)  Vgl.  Band  II,  S.  349,  v.  Bassewitz  a.  a.  O.  S.  207.