Die Regierungsdepartements. 79
zwecklos und überflüssig, sondern bei der ausgesprochenen Abneigung der
Stände selbst bedenklich, und möge man daher von deren Ausführung, behufs
welcher die Eingesessenen jährlich 13000 Thaler als Remunerationen für die
ständischen Repräsentanten noch aufbringen müßten, bis zur vollendeten Organisation
einer wirklichen Provinzialrepräsentation ganz absehen. Mit diesem
Vorschlage erklärte sich der Minister des Innern am 17. 10. 1809 einverstanden.
Die einzige Provinz, in der die Einrichtung durchgeführt wurde, war
Ostpreußen, aber grade hier bewährte sie sich nicht, da die ständischen Repräsentanten
in Opposition mit der Regierung traten. 1)
Die einzelnen Regierungsdepartements, wie jetzt die Kammerdepartements
offiziell bezeichnet wurden, blieben von 1807 bis 1814 dieselben wie bisher,
es waren 1. Ostpreußen mit der Regierung zu Königsberg, 2. Lithauen mit
der Regierung zu Gumbinnen, 3. Westpreußen mit der Regierung zu Marienwerder,
4. Pommern mit der Regierung zu Stettin, 5. und 6. Schlesien mit
den beiden Regierungen zu Breslau und Glogau, letztere im Frühjahr 1809,
da die Festung von den Franzosen besetzt war, nach Liegnitz verlegt, 7. die
Kurmark mit der zufolge Kabinettsordre vom 3. 3. 1809 nach Potsdam
verlegten Regierung, während Berlin als besonderer Verwaltungsbezirk keiner
Regierung unterstellt wurde. Die bei Preußen verbliebenen rechtselbischen
Kreise des magdeburger Kammerdepartements, Jerichow und Ziesar, wurden
durch Kabinettsordre vom 26. 8. 1807 provisorisch, seit der Organisation
vom Dezember 1808 dauernd mit der Kurmark vereinigt. 2) 8. Die Neumark
mit der Regierung zu Küstrin, dann seit 1809, da diese Stadt von den
Franzosen besetzt war, zu Soldin und schließlich zu Königsberg in der Neumark.
Eine besondere Stellung nahm die Stadt Berlin ein, deren Polizeipräsidium
nach dem Publikandum vom 16. 12. 1808 unmittelbar unter der
Sektion für allgemeine Polizei des Ministeriums des Innern stehen sollte,
ohne daß im übrigen eine Exemtion der Stadt Berlin von der kurmärkischen
Regierung zu Potsdam stattgefunden hätte. Dagegen blieb für die Arciseund
Zollangelegenheiten des Berliner Weichbildes die besondere von der Regierung
unabhängige Accise= und Zolldirektion, besetzt mit einem Direktor,
einem Steuerrat für die inländischen und einem für die ausländischen Steuern,
zwei Hauptrendanten, zwei Kontrolleurs, einem Justitiar und dem nötigen
Unterpersonal bestehen.)
1) v. Bassewitz, Die Kurmark Brandenburg im Zusammenhang mit den Schicksalen
des Gesamtstaats Preußen während der J. 1809 u. 10, Leipzig 1860, S. 175, 176.
2) A. a. O.
3) Vgl. Band II, S. 349, v. Bassewitz a. a. O. S. 207.