Vorwort.
In den nächsten Wochen feiern Preußens Städte ein Jubelfest zum
Angedenken an den 19. November 1808, an welchem Tage ihnen einst
in der Städteordnung die schöne Gabe der Selbstverwaltung geschenkt ward.
Gerade Festeszeiten geben uns oft willkommenen Anlaß, uns des
wahren Wertes eines historischen Ereignisses voll bewußt zu werden, über
dessen Tragweite wir uns im alltäglichen Leben kaum je Rechenschaft geben.
Zu solcher näheren Beschäftigung mit der Städteordnung möchte das
vorliegende Büchlein eine Handreichung bieten. Es ist ja in unserer
vielbeschäftigten Zeit tätigster Berufsarbeit eine Tatsache, daß es —
leider — nur wenigen vergönnt ist, sich „nebenher“ mit einem außerhalb
der beruflichen Tätigkeit liegenden Gegenstand eingehend zu befassen und
in bändereichen Werken selbst ausführlicheren Studien nachzugehen.
Hier möchte unser Büchlein helfend eingreifen und sich in handlicher
Form allen Interessenten darbieten.
Und des Interesses aller Bürger ist der Gegenstand in der Tat
wert: handelt es sich doch um die Selbstverwaltung, — gewiß eines
der köstlichsten Kleinode des deutschen Bürgertums. In ihr wurzelt die
bürgerliche Freiheit. Wesentlich auch durch sie sind die deutschen Städte
zu dem geworden, was sie heute für das deutsche Volk bedeuten: die
Träger des geistigen Lebens und des materiellen Wohlstandes.
Über die Gesichtspunkte, aus denen das Büchlein beurteilt sein
möchte, folgendes: ,
Eine „Festschrift“ nennt es sich. Es will hierdurch andeuten,
daß es — obwohl durchaus bei Verwertung der Ergebnisse wissenschaft-
licher Forschung — dennoch weder eine sachlich nüchterne historische Dar-
stellung, noch eine lehrhafte juristische Erörterung sein möchte. Vielmehr
hat es seinem Zwecke dadurch gerecht zu werden versucht, daß mehrfach
das, was die Dichtkunst zur Sache geboten hat, zur Belebung der
Schilderung herangezogen ist; ferner aber auch dadurch, daß einige Meister
der Geschichtswissenschaft in hochgemuten Darstellungen selber zu Worte
gekommen sind. Ofter sind auch Urkunden, Briefe, zeitgenössische Berichte
und dergleichen im Wortlaut dargeboten worden, in der Meinung, daß