Aufleben des Streites um Bayern. 137
Die Welfen schienen unzertrennlich von dem Könige. Wirsehen sie mit ihm
nach dem Elsaß, ja wiederholt nach Burgund ziehen"). In letzterem Lande
hatte Friedrich mit Heinrichs des Löwen Schwager, Berthold von Zähringen,
einen Vertrag geschlossen, zu gegenseitiger Unterstützung in den Angelegen= 1. Juni
heiten Burgunds?“). So war die ganze Sippe mit dem Könige in engstem 1152
Bund
Ebenso unparteüsch, ja günstig gegen den Neffen Welfs, wie in dessen
Streite mit dem Markgrafen Albrecht, zeigte sich König Friedrich in einer
bei weitem wichtigeren Angelegenheit. Wie schon bemerkt, hatte Heinrich der
Löwe nicht verfehlt, von Zeit zu Zeit seine Ansprüche auf Bayern zu erneuern,
sowohl durch das Wort, wie durch die Tat. Auch unter Friedrichs Herrschaft
führte er den Titel eines Herzogs von Bayern und Sachsen““"). Dem Könige
blieb nichts übrig, als seinen vor seiner Wahl eingegangenen Verpflichtungen
nachzukommen. Er setzte zur Entscheidung der Angelegenheit einen Tag in
Würzburg fest. Heinrich Jasomirgott, der bei dem Streite nur verlieren
konnte, wünschte ihn in die Länge zu ziehen und blieb aust). Friedrich zitierte
deshalb Heinrich Jasomirgott nach zweimal, wie das Recht es erheischte. 1153
Dann sollte auf dem Reichstage zu Worms das Urteil gesprochen werden; Anf. Juni
beide Herzoge trafen in Worms ein, aber Heinrich Jasomirgott behauptete,
nicht völlig gesetzmäßig vorgeladen zu seinff). Wahrscheinlich führte er den
übrigens falschen Grund an, daß er Bayerns nur auf bayrischem Grund und
Boden beraubt werden könne. Zu Regensburg, wo Heinrich Jasomirgott
jedenfalls Rede stehen mußte, und wohin der König die bayrischen Großen
zusammenberufen hatte, gelang es nicht einmal, den in Bayern zwischen der Sept.
welfischen und der österreichischen Partei immerfort wütenden Kämpfen ein
Ende zu machenfff). Auf einem abermaligen Reichstage zu Speyer entschul-Dez.
digte sich der Osterreicher wieder, er müsse wegen Bayerns in diesem Lande
belangt werden. Da riß dem Könige die Geduld. Endlich schienen alle Hin-
1895). — Bgl. J. Ficker, Forschungen z. Reichs= u. Rechtsgesch. Italiens, II, 310,
331, 340, 344. — Bal. Herm. Kalbfuß in den „Quellen u. Forschungen aus
italienischen Archiven u. Bibliotheken“ XV, 1 (Rom 1912) S. 55.
) StumpfF, Nr. 122 (28. Dezember 1152, Trier), 123 (4. Februar 1153, Mühl-
hausen), 124 (Februar 1153, Besangon).
*#% 3283. Ep. Wib. p. 514. Als erste Bürgen für den König unterzeichnen Heinrich
von Sachsen und Domnus Welfo. Hier heißt letzterer noch nicht Dux Spoleti etc.
Die Belehnung mit den italienischen Besitztümern muß also zwischen dem 1. Juni und
16. Okt. 1152 [s. S. 135 Anm. 8)7 geschehen sein.
*#e“) B. B. in der S. 134, Anmerk. 11) zitierten Urkunde.
) Otto Fris. D. g. F. i. II. 7.
f#0 Otto Fris. G. F. i. II, 9. — Königliche Urkunde, in der Heinrich Heuge, ist vom
XVIII. Kal. Julü (14. Juni) datiert;t Lacom blet, Niederrh. Urkdb. I, S. 259 f.,
Nr. 376. — Ebenso ist Heinrich Zeuge auf einer Urkunde Friedrichs in Worms ohne
Datum: Bünau, Leben Friedrichs I., S. 433. — Stumpf, III, Nr. 338.
1) Orto Fris. G. F. i. II, 10. — Urkunde von Friedrich zu Regensburg 1153, ohne
näheres Datum. Unter den Zeugen werden Heinricus dux Bavariae und Weifo
dux Spoletanus et marchio Tusciae et princeps Sardiniae genannt, nicht aber Hein-
rich der Löwe. Ludewig, Reliquiae manuscriptorum XI, p. 551—558.