218 Drittes Buch. II: Im Gefolge des Kaisers.
lichsten Gegenden, von dem Po bewässert“). Man sieht, wie viel noch
Friedrich an der welfischen Allianz gelegen war.
Vielleicht geschah diese Aufmerksamkeit gegen die Welfen schon im Hin-
blick auf den drohenden Konflikt mit der Kurie, der sich jetzt in ungemeiner
Schärfe erneuerte. Gegenüber all den Eingriffen des Kaisers in die kirch-
lichen Angelegenheiten: wie er die Vermächtnisse an die Kirche seiner Ein-
willigung unterwarf, wie er den Bischöfen Vorschriften über die Anwendung
der Kirchenstrafen erteilte, wie er die Geldeintreibungen der Kleriker verbot;
gegenüber allen diesen Eingriffen und der immer drohender sich gestaltenden
Übermacht des Staufers mußte der Papst energisch einschreiten, wenn er
sich nicht ohne Kampf besiegt geben wollte. So hatte er noch Ende 1158 Ver-
handlungen mit dem Könige von Sizilien angeknüpft““), um sich in allen.
Fällen den Rücken zu sichern. Bei Gelegenheit einer Maßregel, die den Papst
schon seit geraumer Zeit tief kränkte, kam der Zwist zwischen Reich und Kirche
zum Ausbruche.
Friedrich sandte den Bischof von Verden mit der Bitte nach Rom, dem
jungen Subdiakonen Guido von Biandrate, dem Angehörigen eines dem
Kaiser durchaus ergebenen Geschlechtes, der Kleriker der römischen Diözese
war, die Erlaubnis zu geben, daß er aus diesem Diözesanverbande ausscheide,
um seine Stellung als Erzbischof von Ravenna, zu der auf Betreiben des
Kaisers ordnungsmäßig erwählt war, einzunehmen“"). Der Papst, über die
eigenmächtige Besetzung der wichtigen Stelle sehr erzürnt, schlug das Ver-
langen ab. Noch mehr. Plötzlich erschien ein in Lumpen gehüllter Mensch
im deutschen Lager, brachte dem Kaiser einen päpstlichen Brief und ver-
schwand. In diesem so unzeremoniös übersandten Schreiben forderte der
Papst die letzte Entscheidung in eine Streitsache zwischen Brescianern und
Bergamasken für sich und drohte für den Weigerungsfall mit den härtesten
Kirchenstrafent).
Auf dieses ungerechtfertigte Verlangen Hadrians ging der Kaiser gar nicht
ein, sondern forderte in einem Briefe, in dem er wider die Gewohnheit seinen
Namen demjenigen des Papstes voranstellte, nochmals die Erlaubnis zu der
Erhebung Guidos. Aber als Hermann von Verden dieses Schreiben über-
) Ragev. IV, 13. — Vinc. Prag., p. 675. — Eine Urkunde des Kaisers — ein
Bündnis mit dem Bischof von Turin — ausgestellt bei Vercelli, 26. Januar 1159,
Ughelli, It. sacra IV, . 1465 ff.; eine andere, in der er sich Astis anzunehmen ver-
spricht, ausgestellt zu Marengo, 15. Februar 1159, ibid., p. 523 ft. — Noch mehrere
andere Urkunden Boehmer, Reg. Nr. 2412—2416.
*) Wenn man in der Zeitbestimmung der in chronologischer Hinsicht nicht sehr zu-
verlässigen Continuatio Sigeberti Aquicinctina (M. G. Ss. VI, p. 408) trauen darf.
% Ragev. IV, 18. — Epistola Friderici ad Hadrianum ibid. 16.
1) Ragev. III, 18. — Ep. Eberhardi Bamberg. episc. ibid. 19: quas llitteras.
Je Pannosus et velut hostis et insidiator domino imperatori despective quco-
ammodo obtrusit et ultra non comparuit .. Cucge llittersel videbantur duriores
et duasi interdicti vim in se habentes, ne dominus imperator causae illius iudicium
sibi assumeret.