Ende Jan.
3. Febr.
496 Fünftes Buch. II: König Heinrich VI
lich von Süden, aus Westfalen her, ließ auch Erzbischof Philipp auf Hartwich
drängen. Im Norden und Süden Feinde, unter seinen eigenen Untergebenen
nur Gegner: bei dieser Lage hielt sich Hartwich nicht mehr in seinem Erzstifte
sicher und floh nach England, wo er bei den Verwandten seines Verbündeten
wenigstens sichere Zuflucht finden zu können hoffte. Ein volles Jahr blieb
er in der halb erzwungenen, halb freiwilligen Verbannung, bis er endlich
zurückkehrte und wieder zu Heinrich dem Löwen sich begab“).
Auch dieser sah sich jetzt nach Emgland um Hilfe um. Die letzten Ereignisse
hatten seine kaum erstandene Macht wieder tief erschüttert, und doch erschaute
er in Deutschland keine Hilfe. Auf seinen alten, stumpfen Oheim Welf VI.,
der ja seinen Frieden mit den Staufern gemacht hatte und sein Leben in
Ruhe und Frieden beschließen wollte, konnte er nicht rechnen. Philipp von
Cöln war gleichfalls mit den Staufern ausgesöhnt, Hartwich von Bremen
vertrieben. Sein Schwiegersohn von Dänemark zeigte keine Neigung, wieder
eine starke norddeutsche Macht begründen zu helfen; so blieb nur England,
an das Heinrich sich wenden konnte. Um so mehr mußte der Welfe zu diesem
Auskunftsmittel greifen, als er zu fürchten hatte, ohne eine solche Unterstützung
dem gesamten Angriffe des Königs und der Fürsten, der ihm im
nächsten Frühjahre bevorstand, zu unterliegen. Obwohl im Norden die
Kämpfe einen ungünstigen Verlauf nahmen, entsandte er mitten im Winter
seinen ältesten Sohn Heinrich an König Richard I. von England. Der war
gerade in der Normandie, beschäftigt mit dem Könige von Frankreich einen
Vertrag über ihre gemeinsame Fahrt nach dem heiligen Lande abzuschließen
und dazu die Verhältnisse seiner Länder endgültig zu ordnen. Es war also
kein günstiger Augenblick, in dem Heinrich seinen Oheim zu St. Réole im
südlichen Frankreich antraf""). Welche Bitten der junge Welfe dem englischen
König vorgelegt, welche Antwort dieser ihm gegeben, wissen wir nicht, aber
das scheint sich doch mit vollkommener Evidenz aus den Ereignissen der
nächsten Folgezeit zu ergeben, daß bestimmte, etwa beide Teile bindende
Abmachungen aus den Unterhandlungen zu St. Réole nicht hervorgegangen
sind. Weder tut Richard das geringste für Heinrich den Löwen, noch zeigt
dieser Anstand, gerade zu der Zeit, wo König Richard die Grenzen des
Reiches berührt, ohne Rücksicht auf den Schwager seinen Frieden mit Heinrich
VI. abzuschließen. Daß Richard auch sofortige Unterstützung an Geld
und Mannschaft nicht geliefert hat, beweist das vollständige Stillschweigen
aller Quellen über eine solche Tat des englischen Königs.
So kehrte der junge Heinrich mit getäuschten Hoffnungen und mit ebenso
leeren Händen, wie er gegangen, zu seinem Vater zurück, der jetzt selbständig
"") Arn. Lub. V, 3: [Rexl archiepiscopum Bremensem Hartuiscum toauerimonia
Bremensium de sede sua disturbarsit. Ille vero iram regis ferre non valens,
in Angliam profectus est.
*%) Heinrich ist Zeuge einer Urkunde Richards I., ausgestellt apud Regulam . . . anno
regni nostro prima, tertia die Februari. Scheid, Orig. Cuelf. III, 731.