III. Buch, II. Kapitel. 589
la France, XVI. p. 27.) Es ist also wohl anzunehmen, daß seine Gesandten zu Pavia
den Beschlüssen des Konzils eine vorläufige Genehmigung erteilt haben. — 7. Reuter
hält es ferner für einen Widerspruch, daß die Actio auch gewisse Laien als solche,
die ein testimonium perhibuerunt, aufführt, die Ep. pr. c. aber bemerkt, da so viele
Priester geschworen, so hätte man die Laien lieber mit dem Schwören verschont. —
Ich begreife nun nicht, wie hierin ein Widerspruch liegen soll. Die Laien haben
allerdings ihr Zeugnis abgegeben, aber beschwören ließ man sie es nicht. Und eben.
dies sagt auch die Ep. p. c. selbst deutlich genug (ap. Ragev. IV, 80): (Laicil testi-
monium similiter perhbhibuerunt (nach anderen exhibuere) et iurare
voluerunt. Also das Zeugnis hatten sie schon wirklich abgelegt, nun wollten
sie es auch beschwören. Sed nos ..duximus laicis in hac parte parcendum. Da
kann doch in hac parte nichts anderes bedeuten, als in parte iurandi! — Die übrigen
Vorwürfe Reuters gegen die Epistola Praesidentium concilli und die Actio concilü
schließen sich nicht an bestimmte Stellen an und beruhen nur auf seiner subjektiven
Ansicht von demjenigen, was in diesen beiden Aktenstücken eigentlich hätte stehen
sollen und nun nicht darin steht. Da ich aber diese seine subjektive Anschauung nicht
teile, brauche ich mich darüber nicht weiter zu äußern.
Auf die sehr zweideutige Rolle, die Kardinal Wilhelm auf dem Konzile zu Pavia
spielte, näher einzugehen, kann hier meine Aufgabe nicht sein. Ich verweise dafür
hauptsächlich auf die Briefe des Johannes Saresb. bei Bouquet, Recueil XVI. oder
bei Giles, Opera Joh. Sar., vol. I. und II. und Reuter, Alex. III., I, S. 509 ff.,
Anmerk. e. — Was den Umstand anbetrifft, daß einige römische Kleriker aussagten,
der Kardinal habe zu den Wählern Viktors gehört, so wird das sich wohl auf den
ersten und zweiten Wahlgang beziehen; in dem dritten hat er ohne allen Zweifel
für Roland Partei genommen.
Ülber die Chronologie des Paveser Konzils möge folgende Berechnung Auf-
schluß geben:
Am 5. Februar war das Konzil eröffnet.
5 Tage deliberiert man; Ep. cujusd. 7 Tage;
rel. viri. Vinc. Prag,,
(11. Febr. = 1 Tag wurden die capitula electionis! p. 679; Ra- %
A. Rchersp., p. 467). vorgelegt und bestätigt; ger. IV. 75; 8 Tage; Ep.
Ep. cujusd. rel. viri. Anerkennung Ep. praes.p. ad episo.
Biktors durch Kaiser und Fürsten. An. conc. Salzb. ag. Ra-
Reichersp., p. 467. gev. IV. 79.
(12. Febr. = 1 Tag felerliche Thronbesteigung Viktors;
A. R. Ep.praes. Conc.) An. Reichersp., p. 467.
8 Tage, vom 5.—12. Februar.
Die Angst der englischen Klerikalen im Frühjahr 1160, daß König Heinrich II.
zu Viktor übergehen könnte, spricht sich in mehreren Briefen aus. 59. Ep. Joan.
Saresb. Opera ed. Giles I. p. 64: Nos autem timemus — schreibt Johann — supra
modum, ne Teutonicus imperator circumveniat fraudulentiis suis et subuertat
serenitatem principis nostri. — In einem anderen Schreiben (63. Ep. Joan. Sar.
ibid., p. 78) wagt Erzbischof Theobald von Canterbury an den König selbst die harten
Worte: Praeterea fama est, quod imperator per cCancellarium suum uos in aposto-
licum suum, qualiscunque sit causa eins, nititur inclinare, sed. Domino protegente
animum vestrum, Dominum cuilibet homini praeferetis. Scitis, quid: Male-
dietus estomnis, quiconfidit in Dbomine et ponit carnem
brachium suum.
Sigeb. Cont. Aqulcinct., p. 409, An. Camerac., p. 531 und Robert. de Monte,
p. 511 übertreiben die Wirkung der Spnoden von Neuf-Marché und Beauvais
(vgl. Text, S. 244) für die Sache Alexanders bedeutend. Dies beweist für den eng-
lischen König Reuter, Alex. III., I. S. 161 f.: für Ludwig von Frankreich aber ein
Brief Alexanders III. vom 17. Januar 1161, in dem dieser jenem dankt, daß
er jetzt endlich sich entschlossen habe, ihn anzuerkennen (Bouquet, Recueil, XV,
p. 768); und ein Schreiben Viktors IV. vom 11. Februar 1161, in dem dieser
noch ganz freundschaftlich mit dem französischen Könige unterhandelt (ibid. XVI,
25).
D.
y
bb