Full text: Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

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590 Kritische Erörterungen zum dritten Buche. 
Die geit der Rückkunft Herzog Heinrichs nach Sachsen im Jahre 1160 ist ziemlich 
genau zu bestimmen. Heinrich mag bald nach dem 17. April (Text, S. 247, Anmerk.“) 
von Pavia abgereist sein: er konnte hiernach, bei seinem, wenn auch kurzen Aufent- 
halt in Bayern, nicht vor Ende Mai in Sachsen sein. — Nach Helm. I, 87 traf ferner 
Graf Adolf II. von Holstein zugleich mit dem Herzog in Sachsen ein. Da der Graf 
nun erst gegen Ende April aus der Normandie abgereist war (Text, S. 243), so konnte 
er nicht früher als im Mai in Nordsachsen sich einfinden. — Dazu stimmt anderseits, 
daß der Herzog einen Zug gegen die Slawen ansagt tempore messis (Heilm. I, 87. 
7l 171), also auf Ende Juli oder Anfang August; rechnen wir dazu die zu den Vor- 
ereitungen notwendige Zeit, so hat er den Zug etwa Anfang Juni angesagt, vorher 
hatte er den Slawen einen Tag gesetzt, auf dem sie nicht erschienen waren, weshalb 
der Krieg erst gegen sie entschieden wurde; so kommen wir wieder auf das Ende des 
Mai als das Datum für die Ankunft Heinrichs in Sachsen. 
Der verunglückte Versuch der Obotriten auf Lübeck im Jahre 1160 wird Helm. I. 
87. p. 171 erzählt. — Daß diese Tat und der ganze folgende Feldzug Heinrichs des 
Löwen gegen die Slawen in das Jahr 1160 fällt — und nicht in 1161, wie Ruwdloff, 
Pragmatisches Handbuch der mecklenburgischen Geschichte, I, p. 121 f. und Scheid, 
Orig. Guelf., III. p. 55 meinen — ergibt sich einmal aus der oben Krit. Erört. I# 
zuletzt zitierten Stelle des Helmold und dann besonders aus einer Urkunde Heinrichs 
(Mecklenburgisches Urkundenbuch, 1, 69—71), die folgendermaßen schließt: I#k vero 
stabilitum est anno ab inc. Dom. M. C. LXII. indictione VIIIIna in IIcdo anno 
postquam perfidam gentem, Slauos uidelicet, propicia d. uina misericordia, bellies 
uirtute mee subieci ditioni. 
Über den Tod Niklots sehe man Helm. I, 88; An. Pega v., p. 140; Chr. Mont. 
Ser., p. 151; Sächs. Weltchron., S. 224; Saxo Gramm., p. 292 f. ed. Steph. — Die 
Geschichte, die Saxo von Priszlaw, dem getauften Sohne Niklots, erzählt, der sich am 
dänischen Hofe aufgehalten und über den Tod seines heidnischen Vaters gefrohlockt 
habe, ist einfach ein Märchen. Allerdings scheint ein getaufter Slawe, namens 
Priszlaw, am dänischen Hofe geweilt zu haben, da ihn Saxo bei anderen Gelegen- 
heiten öfters erwähnt; aber es war keineswegs der gleichnamige Sohn Nillots. 
Denn Priszlaw ist nur eine kontrahierte Form für Pribislaw (wie z. B. Buxlaw für 
Boguslaw); Pribislaw aber, der Sohn Nillots, steht ((Helm. I, 88, 93 etc.; Saxo 
Gram., p. 295) auf seiten der Slawen. Auch 1, 86 sagt Helmold: Tunc Niclotus. 
misit filios suos eo Isc. Lubecam] cum insidüs. Also nicht einzelne seiner Söhne, 
sondern filios suos, seine Söhne ohne Ausnahme; folglich konnte sich keiner bei den 
Dänen befinden. — Auch die Knytlinga Saga (Scripta historica Islandorum tom. XI,, 
frühestens aus dem Ende des 13. Jahrhdts.) weiß von einem Christ gewordenen 
Sohne Niklots, den sie Friedleif nennt. 
Die Belehnung der drei Bischöfe im Wendenlande durch Heinrich den Löwen 
wird Helm. I, 88. p. 173 berichtet. Die Auffassung Helmolds, als habe der Kaiser 
jetzt erst dem Herzoge die Einrichtung der Bistümer überlassen, ist völlig falsch: 
s. Krit. Erört. zum zweiten Buche, IVg. Aber was er von den drei Bischöfen erzählt, 
kann darum doch zur bestehen. Vizelin freilich hatte sich schon im Jahre 1152 von 
Heinrich belehnen lassen (2. Buch, S. 139 f.), aber von Evermod und Gerold ist dies 
noch nirgends erwähnt. So erzählen auch die An. Magdeb., p. 192 richtig unter dem 
Jahre 1160: Heinricus dux episcopos in Sclauania ordinatos innestiuit, Geroldum 
in Aldenburch, Euermodum in Razzisburch, Bernonem in Magnopolim. 
Die Verlegung des Bistums von Oldenburg nach Lübeck in den Sommer 1160 
zu setzen, dafür gibt es mehrere Gründe. Zuerst kann man, und dies ist das Wichtigste, 
diese Zeit urkundlich nachweisen. Im Jahre 1160, in der 7. Indiktion, spricht Viktor 
von Pavia aus noch von dem Bistum Oldenburg (Westphalen, Monum. ined. rer. 
Germ., II. p. 2036 f.). Die 7. Indiktion dauerte während der ersten zwei Drittel 
des Jahres 1160: so wird jene Urkunde in den Februar oder März des Jahres 1160 
sallen (vgl. Text S. 239 ff.). In einer Enzyklika dagegen vom Jahre 1160, in der 
achten Indiktion (Westph. idib., p. 2035 f.), also im Herbste, spricht Hartwich zu 
seinen Suffraganbischöfen schon von seinem suffraganeo Lubicensi. So bleibt nur 
Frühjahr und Sommer 1160 für jene Verlegung über. — Auch aus Helmolds Er- 
 
	        
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