610 Kritische Erörterungen zum dritten Buche.
Helm. II, 110 bezeichnet die nativitas sancti loannis Baptistae als den Tag
des Gespräches an der Eider. — Saxo Gram. spricht in dieser Zeit zweimal von
einer Zusammenkunft an diesem Flusse. Erstens p. 341 nach Erzählung der Er-
eignisse des Jahres 1168: Postera aestate apud Eydoram inter Henricum et regem
LDaniael Ccommunium negotiorum agitatio ... habebatur. Vere reddito, und.
nun kommt die Erzählung von Herzog Christophs Angriff auf Aldenburg. Es ist
klar, daß Saxo hier das wichtigste Ereignis nur kurz vorweggenommen hat, und daß
dieses Gespräch kein anderes ist, als dasjenige, das er nach dem Bericht von den
Taten im Frühjahr 1169 nun p. 345 folgendermaßen — selbst in den Ausdrücken
entsprechend erwähnt: Postera sestate Henricus Bavaria reversus apud Eydoram
sollemne cum Danis colloqduium habuit. Es ist dies eben das von Helm. I. c. an-
geführte Gespräch. — Uberhaupt ist in diesen Vafrer die Chronologie Saxos in
unlöslicher Verwirrung; das Jahr 1169 für den Friedensschluß (nicht 1171 wie
Dahlmann, Geschichte von Dänemark, I, S. 300 angibt) ist nach Helmold ziem-
lich sicher. — Über den Inhalt des geschlossenen Friedensschweige Saxo wohlweislich
ganz, da er keineswegs rubmvoll für die Dänen war.
Über die Stiftung des Klosters Doberan s. Mecklenburgisches Urkundenbuch, J.
S. 94. — Die künstliche, allen Angaben zuwiderlaufende Zeitrechnung, nach der die
Stiftung in das Jahr 1171 Hiehe kann ich nicht billigen. Den Beginn der Kilgerfohrt
einrichs setzen mehrere sächsische Quellen in das Jahr 1171 (Krit. Erört. VIIId). Weder
ei den es Ryenses noch bei der Genealogia Doberanensis beginnt das Jahr mit
Mitte März. Gegen alle diese Zeugnisse it das der vergleichsweise späten Genealogia
Cisterciensium von keinem Gewicht; besonders da es gar nicht auffällt, daß sie, die das
Jahr mit Mitte März beginnt, trotzdem den 1. März 1170 aus Quellen herübernahm,
die das Jahr mit 25. Dezember oder 1. Januar anheben. — Vgl. ibid., p. 118 f.
Die Frage, warum Welf VI. seine Besitzungen erst Heinrich dem Löwen an-
eboten, dann dem Kaiser Friedrich überlassen hat, ist aus den Quellen zu entscheiden.
tto von St. Blasien (Schulausgabe S. 28) erzählt unter dem Jahre 1167: Welf
habe zuerst seinen Bruderssohn Heinrich den Löwen zum Erben bestimmt; dieser
aber, an den baldigen Tod seines Oheims glaubend, habe die diesem zum Entgelt
schon versprochene Geldsumme zu zahlen verzögert. Darauf habe Welf sich an seinen
Schwestersohn Kaiser Friedrich gewandt, der ihm den Betrag sogleich ausgezahlt:
Welf habe diesem sogleich seine italienischen Lehen, später auch Heine deutschen Eigen-
güter übergeben, welch letztere er vom Kaiser sofort auf Lebzeiten nebst noch
anderen Besitzungen als Lehen zurückerhielt. — Hierauf berichtet Otto von St.
Blasien über vielfache andere Erbschaften, die der Kaiser zur selben Zeit erhalten hat
und zum Teil weiter verlieh. Dann erst kommt Otto auf die Krönung seines ältesten
Sohnes Heinrich im Juni 1169 zu sprechen.
Seine Angaben sind also sehr genau: die Schenkung Welfs an den Kaiser fand
in der Zeit zwischen den Jahren 1167 und Juni 1169 statt.
Die Continuatio Steingardensis der Historia Welforum Weingartensis berichtet
(M. G. Ss. XXI, 470, ohne Angabe des Datums): Gegen eine große Menge Geldes
Übergibt Welf seine italienischen Besitzungen dem Kaiser. Von diesem Gelde gibt
Welf einen großen Teil den Klöstern. 1175 feiert er in Gunzenlee auf dem Lechfelde
glänzend das Fingstfen. Dann berichtet die Kontinuatio von dem Anerbieten Welfs
in betreff seiner übrigen — deutschen Besitzungen an Heinrich, das Zerwürfnis mit
diesem, die Ubertragung an den Kaiser, der ihm einen Teil der Allodien nebst mehreren
staufischen Besitzungen als Lehen zurückgibt.
Die Ubertragung der italienischen Lehen an den Kaiser setzt also die Kontinuatio
bestimmt vor das Jahr 1175, und es liegt nicht der geringste Grund vor, dafür nicht
den von Otto von St. Blasien angegebenen Zeitpunkt anzunehmen: nämlich die
Zeit von 1167 bis Juni 1169. Nun handelt es sich um das zweite Geschäft: mit den
deutschen Allodien. Da ist nun zu sagen, daß die so bestimmten Angaben Ottos
mir zuverlässiger erscheinen, als die fragmentarischen Bemerkungen der nur wenige
Zeilen umfassenden gelegentlichen Kontinuatio, über deren Verfasser und Abfassungs-
zeit wir nichts wissen.
Daß die erste Schenkung, wie Adler (Herz. Welf VI., S. 131 f.) will, 1175,
die zweite erst 1179 stattgefunden habe, ist unmöglich. Im Jahre 1175, wo der Kaiser