K.
123.
124.
125.
126.
127.
128.
129.
130.
131.
132.
133.
134.
135.
136.
137.
138.
139.
140.
141.
142.
143.
144.
II.
III.
IV.
Uebersicht des Inhaltes.
Sechster Abschnitt.
Von den Districts-Gemeinden.
Von der Districts-Gemeinde und ihren Bestandtheilen im
Allgemeinen
Von den Rechten und Verbindlichkeiten der Districts.
Gemeinden . . .
Von den Districtsumlagen insbesondere
Von den Organen der Districts-Gemeinde.
1. Im Allgemeinen
2. Vom Districtsrathe insbesondere.
J.
II.
III.
1.
2.
J.
a) Bildung desselben.
b) Wirkungskreis
(P) Geschäftsgang
. Von dem Districts- Ausschusse und dem Districts- Kossier .
Siebenter Abschnitt.
Von den Kreis-Gemeinden.
Von der Kreis-Gemeinde im Allgemeinen
Von den Kreislasten und den Kreisfonds
Von der Vertretung der Kreis-Gemeinde.
Vom Landrathe.
a) Zusammensetzung desselben.
##) Allgemeine Grundsätze .
6) Die Bestandtheile des Landrathes im Cinzelnen
b) Wirkungskreis des Landrathes.
œ) Allgemeine Uebersicht
6) In Bezug auf die Kreis-Ausgaben und Einnahmen
insbesondere . . . . . .
o)GeschäftsgangdesLandraths . . .
Vom Landrathsausschusse . . . . .
Viertes Buch.
Vom Staatsoberhaupt.
Erster Abschnitt.
Von dem Subject der Krone.
Von dem Rechte auf die Krone.
Allgemeine Uebersicht der Rechtsgründe
1.
2.
II.
Von der ordentlichen Thronfolge . . . .
Von der außerordentlichen Thronfolge .
Von dem Gegenstande der Thronfolge
III. Von der Erwerbung der Krone und ihren Wirkungen.
IV.
Von dem Verluste der Krone . . . .
V. Von der Reichsverwesung.
Pözl, bayer. Verfassungsrecht. öte Aufl. b
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