Full text: Lehrbuch des Bayerischen Verfassungsrechts.

K. 
123. 
124. 
125. 
126. 
127. 
128. 
129. 
130. 
131. 
132. 
133. 
134. 
135. 
136. 
137. 
138. 
139. 
140. 
141. 
142. 
143. 
144. 
II. 
III. 
IV. 
Uebersicht des Inhaltes. 
Sechster Abschnitt. 
Von den Districts-Gemeinden. 
Von der Districts-Gemeinde und ihren Bestandtheilen im 
Allgemeinen 
Von den Rechten und Verbindlichkeiten der Districts. 
Gemeinden . . . 
Von den Districtsumlagen insbesondere 
Von den Organen der Districts-Gemeinde. 
1. Im Allgemeinen 
2. Vom Districtsrathe insbesondere. 
J. 
II. 
III. 
1. 
2. 
J. 
a) Bildung desselben. 
b) Wirkungskreis 
(P) Geschäftsgang 
. Von dem Districts- Ausschusse und dem Districts- Kossier . 
Siebenter Abschnitt. 
Von den Kreis-Gemeinden. 
Von der Kreis-Gemeinde im Allgemeinen 
Von den Kreislasten und den Kreisfonds 
Von der Vertretung der Kreis-Gemeinde. 
Vom Landrathe. 
a) Zusammensetzung desselben. 
##) Allgemeine Grundsätze . 
6) Die Bestandtheile des Landrathes im Cinzelnen 
b) Wirkungskreis des Landrathes. 
œ) Allgemeine Uebersicht 
6) In Bezug auf die Kreis-Ausgaben und Einnahmen 
insbesondere . . . . . . 
o)GeschäftsgangdesLandraths . . . 
Vom Landrathsausschusse . . . . . 
Viertes Buch. 
Vom Staatsoberhaupt. 
Erster Abschnitt. 
Von dem Subject der Krone. 
Von dem Rechte auf die Krone. 
Allgemeine Uebersicht der Rechtsgründe 
1. 
2. 
II. 
Von der ordentlichen Thronfolge . . . . 
Von der außerordentlichen Thronfolge . 
Von dem Gegenstande der Thronfolge 
III. Von der Erwerbung der Krone und ihren Wirkungen. 
IV. 
Von dem Verluste der Krone . . . . 
V. Von der Reichsverwesung. 
Pözl, bayer. Verfassungsrecht. öte Aufl. b 
XVII 
Seite 
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