Full text: Lehrbuch des Bayerischen Verfassungsrechts.

620 Siebentes Buch. §. 240. 
verwandten Geschäfte 1) besondere leitende Stellen gebildet, deren 
wichtigste wir hier anführen und in ihrem Wirkungskreise kurz 
charakterisiren wollen. Von den Organen, welchen die oberste 
Leitung der Verwaltung von Elsaß-Lothringen übertragen ist, sehen 
wir hier aus nahe liegenden Gründen ab. 
1) Zur Besorgung der internationalen Geschäfte ist 
dem Reichskanzler das auswärtige Amt mit einem Staats- 
secretär an der Spitze untergeordnet. Unter demselben stehen die 
deutschen Gesandtschaften?) und die deutschen Consulate. 3) Das- 
selbe vermittelt den völkerrechtlichen Verkehr mit den Vertretern 
der fremden Staaten, welche bei dem Reiche und in demselben 
beglaubigt sind (den Gesandten und Consuln) 
2) Die oberste Stelle für die gesammte innere Verwaltung 
des Reiches (abgesehen von den Angelegenheiten des Heeres und 
der Marine) bildete ursprünglich das Reichskanzler-Amt 
an dessen Spitze ein „Präsident“ als ständiger Vertreter des 
Reichskanzlers steht. — Im Laufe der Zeit hat sich das Bedürf- 
niß geltend gemacht, für einzelne Gegenstände der Reichsverwalt- 
ung besondere unmittelbar dem Reichskanzler untergeordnete Be- 
hörden zu errichten, so daß zur Zeit nur noch jene Gegenstände 
zum Wirkungskreise des Reichskanzleramtes gehören, für welche 
keine besonderen leitenden Stellen errichtet sind. Die zur Zeit 
bestehenden Stellen dieser Art sind aber: 
a) das Reichs justizamt, das als selbständige Reichsbehörde 
seit dem 1. Jän. 1877 fungirt, zu dessen Ressort insbe- 
sondere das Reichsoberhandelsgericht in Leipzig gehört. 
b) das Reichseisenbahnamt zur Ausübung der durch die 
Reichsverfassung normirten Zuständigkeit des Reichs in 
Bezug auf das Eisenbahnwesen 4), errichtet durch Reichs- 
1) S. darüber mein Lehrb. des bayer. Verwaltungsrecht F. 4. 
2) Die Zahl derselben belief sich Anfang des Jahres 1877 auf 25 
(8 Botschafter, 11 Gesandte i. e. S. und 8 Ministerresidenten) Handb. für 
das deutsche Reich auf das Jahr 1877 S. 67. 
3) Zu derselben Zeit waren 629 Consulate in Function, darunter 52 
Berufsconsuln und 577 Wahlconsuln. 
4) Da Bayern in diesem Punkte einc sonderrechtliche Stellung hat 
(s. oben §. 226 Z. 1 0, so bemißt sich darnach auch die Zuständigkeit dieser 
Stelle gegenüber Bayern.
	        
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