Full text: Lehrbuch des Bayerischen Verfassungsrechts.

Erstes Buch. 
Vom Lande. 
8. 22. 
I. Wom ande im AI#gemeinen. 
Wie sich das bayerische Staatsgebiet zu seinem gegen- 
wärtigen Umfange aus den zu den Stammlanden des regierenden 
Hauses hinzugekommenen neuen Erwerbungen in der neueren Zeit 
gebildet habe, das haben wir schon in der Einleitung erwähnt 
und die wichtigeren Erwerbtitel angegeben (s. S. 8). 
Dasselbe besteht aus zwei geographisch getrennten Theilen, 
wovon der eine größere rechts, der andere links des Rheins 
gelegen ist; sein Flächenraum beträgt nach einer mittleren An- 
nahme 1477 □ Meilen.!) Der links des Rheins gelegene 
Theil des Gebietes, die Pfalz, ist geschlossen,) der diesseitige 
berg. II. Aufl. in neuer Ausgabe. Tübingen 1846. 2. Bde. 8. und L. 
v. Rönne, das Staatsrecht der preußischen Monarchie. I. Bd. (Verfassungs- 
recht) Leipzig 1856. 8. II. Bd. (Verwaltungsrecht). Leipzig 1863. Dritte 
Auflage, Leipzig 1872 und Dr. Herm. Schulze, das preuß. Staatsrecht 
auf Grundlage des deutschen Staaatsr. Bd. I. und Bd. II. Abth. 1. 
u. 2. Leipzig 1 872 u. 1874. 
1) Die Angaben schwanken zwischen 1356—1505 Quadratmeilen; vergl. 
Cucumus, a. a. O. S. 55 Note 1. Das Topographisch-statistische Handbuch 
des Königreichs Bayern, nebst alphab. Ortslex. Nach amtl. Quellen bearbeitet 
von Heyberger, Chr. Schmitt und v. Wachter. München 1867, giebt 
S. 10 den Flächeninhalt zu 1382 Qu.-Meilen an. 
:) Wir gebrauchen diesen Ausdruck im geographischen Sinn; über eine 
andere Bedeutung desselben vergl. Schmitthenner, id. Staatsr. S. 406. 
ö, bayer. Verfassungerecht. 5. Aufl. 4
	        
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