Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

4%

Koffen  und  des  erweislichen  Schadens  zu  ein  und  ein  palbsähkiger  ZJuchehaus,
  Strafe;

18.  Daniel  Hauser,  von  Stuctgare,  der  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung  kam#
wegen  thätlicher  Injurien  gegen  einen  Weggelds=  Eingebmer  und  wegen  Widers,
felichkeit  gegen  Soldaten  im  Dienst,  neben  dem  Kosten  und  Schadens,=  Ersaß
zu  viermonatlicher  Pestungs=  Strafe.  ·

.  Am  naͤmlichen  Tage  wurde:  7  -
sp.dekPostwagea-ConducttukJohannJacobDenI.er-.su-Sjtu(tgstt,wegm
UebecnetungdedH.I-p.detInstruktionfükdie  soffs-ragen  Conducteur  vom
29.  Sept.  1810,  neben  Verurtheilung  in  die  Untersuchunge-Kosten  mit  Entlassung
  von  seinem  Dienst  bestraft.  H
2.  Eivil  Se.
Am  4.  Juni  wurde:  «
hinverNechtisacheetstersnstausmischendenSehr-idemkeviwzcsiliugewalk
CessionariendesStaqzs-MinisteksStefmvouZephelinzslägekwpupx
Marimilian  Freiherrn  von  Wurmser  zu  Ludwigsburg,  Beklagten,  eine  Schuldforderung
  nebst  Zinsen  betreffend,  wegen  behartlichen  Ungehorsams  des  letzern
in  Beantwortung  der  Klage  mittelst  Bescheids  der  Krieg,  Rechtens  ols  verneinend
  befestiget  angenommen,  derselbe  mit  seinen  allenfalsigen  verzogerlichen
Fleren  auegeschlossen)  und  den  Klägern  der  Bewets  ihres  Klagegrunds  geattet.

  «  —
Am  7.  Juni  wurde:  «»«

2.  in  der  Appellations-Sache  von  dem  Stadt-  Gericht  au  Stuttgart  zwischen  dem
Buchhändler  Friedrich  Urnold  Brockhaus  von  Altenburg)  nun  zu  Leipzi
Kláger  Anten)  und  dem  Buchhändler  Carl  Erhard  zu  Stuttgart  unter  der
Firma  August  Friedrich  Maklot,  Beklagten  Aren,  die  Erfüllung  eines  Vertrags
  wegen  des  Nachdrucks  des  Conversations--Lerifon  betreffe#  d,  die  Appellation
  wegen  Mangels  an  einer  gegründeten  Beschwerde  von  Amteswegen  per
lereun  verworfen,  und  der  Ant  in  die  dedurch  verursachten  Kosten  verurtheilt.


Am  18.  Juni  wurde:

3—in  Wechsel,  Klagsachen  des  Handelsmanns  A.  J.  Alskelen  zu  Ladwigsburg,  Klgers,
  gegen  den  Schußjuden  Abraham  Götsch  von  da,  Bekiogten,  leßterer
unter  Verwerfung  der  unstatthaften  Eideszuschiebung  zu  Bet#blung  der  eingeklagten
  Wechselforderung  von  750  fl  nedst  Verzugs##nsen)  auch  Schäden  und
Kosten,  über  Abzug  der  von  bem  Kläger  onerkanntermaßen  bereirs  empfongenen
fünf  Dukaten  verurtheilt;  übrigens  dem  Beklagten  die  vorgebrachten  Einreden
im  ordentlichen  Rechtsverfahren  auszuführen)  vorbehalten.

*