Full text: Handbuch des Staats- und Verwaltungs-Rechts für das Königreich Bayern. Band I. Das Deutsche Reich und das Königreich Bayern. (1)

226 8 46. Allgemeines. 
Die Anterschiede zwischen den Staatsangehörigen einer-- 
seits und ihre GEleichberechtigung andrerseits.) 
§ 46. 
I. Allgemeines. 
Die Einleitung zur Verfassungs-Urkunde spricht nach der Zu- 
sage der Freiheit der Gewissen, der Freiheit der Meinungen, der 
gleichen Berufung zur Pflicht und zur Ehre der Waffen, des gleichen 
Rechtes der Eingeborenen zu allen Graden des Staatsdienstes und 
| allen Bezeichnungen des Verdienstes im allgemeinen den Grund- 
atz aus: 
„Gleichheit der Gesetze und vor dem Gesetze.“ 
Dieser Grundsatz wurde aber nicht vollständig durchgeführt, 
konnte überhaupt — zum Teil schon der Natur der Sache nach — 
nicht ganz seinem Wortlaute entsprechend durchgeführt werden. Doch 
gibt es zur Zeit keine rechtlich benachteiligten Klassen mehr. 
Besonders ist der rechtliche Unterschied zwischen Christen und Nicht- 
christen verschwunden. 
diese Bestimmungen, wie sie von Cahn daselbst ausführlich angeführt sind, gefunden 
werden können: 
1) Argentinien S. 451, 28) Niederlande S. 283—287, 
2) Belgien „ 307—312, 29) Norwegen „ 266—27, 
3) Bolivien „ 452, 30) Oesterreich „ 459 f., 
4) Brasilien „ 452, 31) Oranje „ 461, 
5) Bulgarien „ 303—306, 32) Paraguay „ 461, 
6) Chile „ 433, 33) Persien „ 326—328, 
7) China „ 453, 34) Pern „ 461, 
8) Columbia „ 454, 35) Portugal „ 442, 
9) Congo „ 313 f., 36) Rumänien „ 462 f., 
10) Costa Rika „ 320—323, 37) Rußland „ 463 f. mit 
11) Dänemark „ 454, Finnland „ 465, 
3 Ekuador „ 454 f., 38) San Domingo „ 466, 
13) Frankreich „ 274—282, 39) San Salvador „ 466, 
14) Griechenland „ 455 f., 40) Schweden „ 288—2)90, 
15) Großbritanien „ 292—300, 41) Schweiz „ 328 —336, 
16) Guatemala „ 291, 42) Serbien „ 467, 
17) Haiti „ 272 f., 43) Siam „ 467, 
18) Havaii „ 457, 44) Spanien „ 467 f., 
19) Honduras „ 291, 45) Südafrikanische Re- 
20) Italien „ 457 f., publik „ 468, 
21) Japan „ 324 f., 46) Türkei „ 312 f., 
22) Libera „ 458, 47) Ungarn „ 385—395, 
23) Luxemburg „ 301 f., 480) Uruguay „ 469 f., 
24) Mexiko „ 314—320, 49) Venezuela „ 470, 
25) Monako „ 282, 50) Vereinigte Staaten 
26) Montenegro „ 458, von Nordamerika „ 470—475. 
27) Nikaragua 459. 
Die Zusammenstellung der in den einzelnen Bundesstaaten für die Ver- 
leihung der Naturalisation zu erhebenden Stempelgebühren und Taxen s. Cahn 475f. 
*) Seyd. 1, 303—333.
	        
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