Full text: Handbuch des Staats- und Verwaltungs-Rechts für das Königreich Bayern. Band I. Das Deutsche Reich und das Königreich Bayern. (1)

1 
— 
1 
v. 
*S-# 
HH-“.————————————————————————————.———————————————————————— 222222422 
  
  
  
  
  
sm - 
  
  
  
Einladung —# 
zum Abonnement auf die seit Januar 1891 bei 
J. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) in München 
erscheinende 
Bayer. Gemeindezeitung. 
Organ für alle Gemeindeangelegenheiten 
des rechtsrheinischen Bayern und der PBfalz 
Unter Mitwirkung namhafter bayerischer Verwaltungsbeamten 
herausgegeben von 
Dr. Chomas von Hauck und Dr. Georg Schmidt, 
k. Oberstaatsanwalt kgl. Bezirksamts Assessor. 
am Verwaltungsgerichtshofe a. D. 
Jährlich 36 Nummern in Ouartformat. 
Preis jährlich 8.— bei portofreier Zusendung. 
ie „Bayerische Gemeindegeitung“ stellt sich die Aufgabe — fern 
9 von allem politischen Barteistreit — lediglich die Fragen 
der Selbstverwaltung — des Selbstverwaltungsrechts -der 
Gemeindefinanzen — des Gemeindedienstes — der Schule und des 
Kirchenwesens — des öffentl. Versicherungswesens — der Polizei 
und der Wohlfahrtseinrichtungen in leicht verständlicher Weise zu 
erörtern, um dadurch den Verwaltungs= und Gemeindebeamten ihre 
schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe zu erleichtern. 
%· — 
Von besonderer Wichtigkeit ist dic mit dem Abonnement verbundene 
kostenlose Benützung des 
Sprechsaals, 
in welchem alle in den Rahmen der „Bayerischen Gemeindezeitung“ 
passenden Anfragen sachgemäße Beantwortung finden. 
  
  
Die vielen Anerkennungsschreiben, die seit dem Erscheinen des Unter- 
nehmens eingelaufen sind, gipfeln in dem Satze: „Die „Bayer. Ge- 
meindezeitung“ ist in der Jetztzeit geradezu ein Bedürfnis.“ 
— #— D„ 
Die vollständigen früheren Jahrgänge werden zu 
sehr ermäßigten Preisen nachgeliefert. 
6 
# 
( 
  
  
  
lr-r——--—--.------—....—————————————— 
"
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.