D
—— — — — —
ä— c44
BPansbuch
Staats-- uns Verwaltungs-
Rechts
für das Königreich Bayern.
Ait besonderer Rüchsicht auf die Geschäftsthätigkeit
der rechtsrheinischen Gemeindebehörden, sowie auf
die einschlägige Titteratur und Rechtsprechung
bearbeitet von
rechtsk. Bürgermeister a. D.
Carl Bohl,
Rechtsanwalt in Traunstein.
Band II.
Die rechtsrheinischen Gemeinden und die Gemeindever-
bände (Gemeindeordnung, Distrikts- und Landratsgesetz).
vo“o#
1
München.
i J. Schweitzer Derlag (Arkhur Sellier).
(□— 1900. ##
—
— —- Einbanddecken
in Ganzleinen für die beiden Bände des Werlies können zum Breise von
à 50 Bfg. bezogen werden.