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e)
Geschichtliche Entwicklung der Gemeindeordnung 2c.
Endlich: Das Recht zur Erhebung von Weg= und
Pflaster-, Brücken= und Ueberfahrtsgeldern, soweit es
sich nicht um das Verleihungsrecht der Staatsregierung
handelt, sowie die Verbindlichkeit zur Entrichtung der-
artiger Gebühren nach Art. 8 Ziff. 19 l. c. (speziell
zu Art. 40 Abs. 4 der Gem.-O.).
Leistungen auf Grund des Art. 55 der Gem.-Ordn.
rechts des Rheins nach Art. 8 Ziff. 32 I. c. (zu Art.
55 der Gem.-Ord., bezüglich der Zuchtstierhaltung er-
setzt durch das sogen. Körgesetz s. oben, ferner Bd. 3
g8 472 und 473).
f) Oeffentliche Eigenschaft eines Weges mit Zugehörungen,
8)
h)
einer Brücke oder eines Abzugkanales; Verbindlichkeiten
in Bezug auf Herstellung und Unterhaltung der nicht
in die Klasse der Staatsstraßen gehörigen öffentlichen
Wege, Brücken, Fähren, Stege und Abzugskanäle, un-
beschadet der gesetzlichen Befugnis der Verwaltungs-
behörden, über die Anlage von Distriktsstraßen und
Gemeindeverbindungswegen und über deren Unter-
haltung aus Distrikts= und Gemeindemitteln zu be-
schließen, nach Art. 8 Ziff. 34 1. c. (zu Art. 38 und
Art. 3 Abs. 3 der Gem.-Ordn.).
Rechtsansprüche auf den Genuß oder Mitgenuß von
Stiftungen; Rechte im Betreff der Stiftungsverwaltung
und der Verleihung des Stiftungsgenusses nach Art. 8
Ziff. 35 I. c. (zu Art. 65 ff. der Gem.-Ord.).
Ansprüche hinsichtlich der Besetzung von Lehrstellen an
Volksschulen und anderen Unterrichtsanstalten, dann
von niederen Kirchendiensten nach Art. 8 Ziff. 39 (zu
Art. 113 der Gem.-Ordn.).
Wahlrecht und Wählbarkeit zu Gemeindeämtern, ein-
schließlich der Funktion eines Armenpflegschaftsrates,
eines Bezirkspflegers und eines Feldgeschworenen;
Giltigkeit solcher Wahlen; Verpflichtung zur Ueber-
nahme jener Aemter; Berechtigung und Verpflichtung
zum Austritte, nach Art. 8 Ziff. 33 I. c. (zu Art.
170 ff. der Gem.-Ordn.).
4Ferner sind hierher noch die Verwaltungsrechtssachen
nach Ziff. 22, 23 und 24 Art. 8 l. c. zu zählen:
a. Verpflichtungen einzelner Gemeinden aus besonderen
Verbänden nach Art. 37 des Distriktsrats-Ges.
. Ansprüche der Gemeinden an distriktive An-
stalten, dann Ansprüche der Distrikte an die Ge-
meinden in Bezug auf den Bedarf oder Unterhalt
solcher Anstalten und
). Verbindlichkeit zur Teilnahme an Distriktsumlagen.