288 8 66 à. Gesetzestext zu Abt. III Abschn. I der Gemeindeordnung. Art. 32.
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Bd. 44, 140: Herkommen im Ortschaftsrecht; Erfordernisse des
Herkommens: (hiezu Entsch, des Verw.-Ger.-Hofes Bd. 12, 205 und
459, Bd. 13, 198, auch 12, 23 und 13, 131 ff.)
1) Die Uebung muß aus der Ueberzeugung hervorgegangen sein, daß
eine rechtliche Verpflichtung zur Vornahme der Handlung besteht;
2) die Uebung darf keine vereinzelte gewesen sein, sondern muß eine
gewisse Dauer aufweisen 2c.;
3) die Uebung muß gleichförmig sein; sie darf nicht durch Akte der
Nichtübung oder einer entgegengesetzten Uebung unterbrochen sein 2c.
b. Ueber Gemeindenutzungen überhaupt:
Bd. 13, 155 ff.: Verteilung der Nutzungen neben Gemeindeum-
lagen;
Bd. 20, 129 ff.: Die Gemeindenutzungen nach der Gem.-Ordn.
von 1869;
Bd. 20, 155 ff.: Die herkömmliche Verteilung von Gemeindenutz-
ungen neben der Erhebung von Gemeindeumlagen;
Bd. 21, 289 ff.: Staatsaufsicht über die Gewährung von Ge-
meindenutzungen bei gleichzeitiger Erhebung von Gemeindeumlagen;
Bd. 22, 300 ff.: Charakter der Gemeindenutzung;
Bd. 24, 33 ff. und 25, 32: Eine auf dem Gemeindeverbande
ruhende Nutzung;
Bd. 27, 111: Verwaltungskompetenz bei dem Streite über Ge-
meindenutzungen;
Bd. 28, 198 ff.: Wiedereinziehung einer gesetzwidrig verteilten
Gemeindenutzung, dagegen Bd. 28, 337 ff. und dagegen 345 ff.;
Bd. 28, 383: Einziehung eines verteilten Gemeindenutzens;
Bd. 28, 378: Gemeindenutzung und Gemeindekasse;
Bd. 29, 81 ff.: Die Grenze der Staatsaufsicht; speziell in Bezug
auf Gemeindenutzungen S. 84 und 87 Qualifizierte Nutzungsrechte!!
Bd. 29, 205: Einziehung der Walderträgnisse zur Gemeindekasse
trotz früherer angeblicher Abfindung eines Bürgers durch Abtretung
einer Gemeindewaldparzelle;
d. 30, 14f.: Gewährung von Nutzungen am Gemeindevermögen;
Bd. 30, 46: Besitz mehrerer Gemeinde-Nutzungsanteile;
Bd. 31, 46 f.: Staatsaufsicht und Gemeindenutzung;
Bd. 31, 21, 43 und 49 f.: Umlagenerhebung neben Nutzungs-
verteilung; Verhältnis der streitigen Verwaltungssachen zu den Ge-
meindeangelegenheiten;
Bd. 33, 182 ff.: Der Eintrag der Nutzungsberechtigung gewisser
Anwesen an einem Gemeindevermögen im Grundsteuerkataster, sowie die
Zahlung der Steuern und Abgaben hiefür durch die Besitzer dieser An-
wesen schließt das Nutzungsrecht Dritter nicht aus;
Bd. 38, 305 ff.: oben unter vorstehender lit. a;
Bd. 39, 17 ff., desgl.
Bd. 42, 289 ff. und 301 f. s. oben unter lit. a gegen das Ende;
Bd. 43, 121 f.: Gemeindenutzung, Beweiskraft des Grundsteuer-
katasters;
Per 45, 278 ff.: Zu Art. 31 und 32 der Gem.-Ordn.;
Bd. 46, 321 ff. und 353 ff.: Gemeindenutzungen und
Gemeindebedarf von Dr. Preger.
c. Ueber Verteilung von Ueberschüssen: "
Bd. 20, 269 f.: Genehmigung zur Verteilung von Gemeinde-
Renten;
Bd. 21, 81 f.: Die Verteilung von Ueberschüssen nach Art. 31 der
Gem.-Ordn.;