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faltigen Zersetzungsmittel für Disziplin. Zur Arreststrafe
soll so wenig wie möglich geschritten werden,
wird sie aber zugesprochen, dann soll es auch Arrest
sein, schon ihrer Kürze wegen. Neben dem natürlichen
Schamgefühl soll die Furcht vor Einsamkeit,
Dunkelheit, Unbequemlichkeit una schlechter Kost
in Wirkung treten. Die genaueste Innehaltung des
äußeren Zustandes ist scharf zu kontrollieren. Bei der
Arreststrafe eignete sich die bedingte Verurteilung,
auch wenn sie kleineren Diebstahlsvergehen entstammt,
denn nach ıhrem Vollzuge ist allzu häufig
die Blume herunter von den Betroffenen. Sie soll
daher nur in Ausnahmefällen das fernere Avancement
d.h. Streben beeinträchtigen. Zu jener mildherzigen
Auffassung von Arreststrafen steht im kameradschaftlichen
Verhältnis die Bestimmung, wonach
das Nachexerzieren nicht außerhalb der Dienststunden
stattfinden darf.
Trommel. Ade denn, Ihr Lieben, geschieden
muß sein! Aber fort muß sie, trotz ihrer magischen
Wirkung. Sıe kommt nämlich bei der heutigen Gefechtsform
wegen ihrer Dicke nicht mehr zum Wort
und beansprucht zu viel Platz. Nur weit hinter der
Front, bei der Regimentsmusik, könnten noch einige
Unterkunft finden zur Erleichterung des Marsches.
Wir meinen die Trommel! Unsere Traditionshuber
werden außer sich sein, denn woher sollen sie dann
den höheren Schwung bezichen? Nur der Hornist
verbleibt ın Amt und \Vürden, aber mit der Flinte.
Wir wollen nichts als Kombattanten sehen, und deshalb
nehmen wir in der leichtfertigen Behandlung
der lichterloh brennenden Offiziersburschenfragr
eine sehr rigorose Haltung an.
Offiziersbursche. Heute wird der Bursche