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c) mehr specielle Kenntniß von Deutschland, Frankreich, der Schweiz und den Niederlanden.
(Lehrbuch von Dittenberger.)
5) Philosopbische Kenntnf ole:
Kii der Hauptzesetz der Pp#chologie, so wie der- L
6) Religion: —
christliche Sittenlehre.
7) Arithmetik:
a) die vier Rechnungsarten in benannten und unbenannten Zahlen;
b) Lehre von den gewöbnlichen und Decimalbrüchen;
I0) die vier Rechnungs-Arten mit Buchstaben;
40 die vier Rechnungs-Arten mit Potenzen;
#.) das Ausziehen der Quadrat= und Kubik-Wurzel;
I.) Verhältnisse und Proportionen und ihre Anwendung auf die Regel de tri;
2) Gleichungen des ersten und zweiten Grades.
6 8) Gedmettrie:
a) ebene Geometrie (die vier ersten Bücher von Legendre);
b) Stercometrie, Lehre von den Ebenen, den körperlichen Winkeln und von den Polvedern
(fünftes und sechstes Büsn von Legendre);
6) Aufnehmen mit dem Meßtisch und einem Winkelmesser.
9) Zeichnen:
Freihandzeichnen bis einschließlich der Köpfe.
Diejenigen Bewerber, welche bei der Artillerie einzutreten wünschen, werden neben
ilsen allgemeinen Anforderungen noch Hneciell geprüft in:
1) Arithmetik:
der Lehre von den Progressonen und Logarithmen.
2) Geometrie:
der ebenen Trigonometrle, und der beschreibenden Geometrie.
3) Physik und Chemie:
den Elementar= Kenntnissen.
In allem Uebrigen wird sich auf die Verordnung vom 23. December 1812 (s. Reg.Blatt
7. Januar 1843) bezogen. ç
Stuttgart den 21. August 1844. Graf v. Sontheim.
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