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Geheimtelegramm des Gesandtenin Bukarest.
18. April/1. Mai 1915. Nr. 251.
Streng vertranlieh.
Bratianu war heute persönlich bei mir und teilte folgendes mit: Seit
Beginn des europäischen Krieges sei er fest entschlossen gewesen, nicht nur die
Waffen gegen den Dreiverband nicht zu erheben, sondern sich im Gegenteil mit
allen der rumänischen Diplomatie zugänglichen Mitteln zu bemühen, eine solche
Lage zu schaffen, (die das aktive Eingreifen Rumäniens auf unserer Seite beschleunizen
Könnte. Eine endgültige Klärung der Absichten Italiens erlaubt
auch der rumänischen Regierung, in der nächsten Zukunft am Kriege teilzunehmen.
der Ministerrat wünsche aber «dureh Verhandlungen mit der Kaiserliehen
Regierung vorher genau die Grenzen der zukünftigen Neuerwerbungen
Rumäniens festzustellen und ebenso vorher mit uns eine Militärkonvention
abzuschließen, die u. a. auch «lie Frage der weiteren Versorgung der
rumänischen Arme@ mit Kriegsmaterial vorsähe. Die Wünsche der rumänischen
tegieruug bezüglich der zukünftigen Grenze sind die folgenden:
Im Süden wird die Grenze bestimmt von der Donau bis zur Einmündung
der Theid und geht dann an letzterer entlang bis zu cinem Punkte, der 15 Kilometer
oberhalb Szegedins legt: von hier an Debreezin vorüber bis zur Mündung
des Samosz in die Theiß, weiter entlang der Wasserscheide der letzteren bis zur
Grenze Galiziens, an dieser entlang bis zur Bukowina und au «ler Grenze der
letzteren entlang bis zum P’ruth. den die rumänische Regierung als endgültige
Grenze zwischen Rußland und Rumänien schen möchte. Ich erklärte Bratianu,
daß eine solche Grenze das Nationalitätenprinzip an drei Stellen verletzen
würde: nämlich: In der Bukowina, im Banat und in Ügro-Rußland. Pratianu
antwortete, dab er hinsichtlich Ugro-Rußlands zu Zugeständnissen bereit sci,
daß aber Jie rumiwische Regierung der Grenze des Fruth und der Theiß im
Banat allererste Bedeutung zumißt und daß im Falle unserer Weigerung, Rumänien
die Grenzlinie dieser Flüsse zuzugestehen, er persönlich keine Verantwortung
für die Teilnahme Rumäniens am Kriege übernehme und es vorziehe,
bis zum Kriegsende Neutralität zu wahren. Was den Augenblick des
rumänischen Eingreifeus anbelangt, so äußerte Bratianu seine persönliche
Meinung dahin. daß dieser Zeitpunkt durch eine Militärkonvention bestimmt
werden sollte und daß im Falle einer schnellen Beendigung der bevorstehenden
Verhandlungen, er ungefähr mit dem mit Italien verabredeten Ternin zusammenfallen
werde. In dem darauffolgenden längeren Gespräch habe ich
wich natürlich nicht gescheut, Bratianu meine Ansicht darüber auszusprechen,
daß ich die rumänischen Forderungen für übertrieben und die genaue Festsetzung
einer Frist für das Eingreifen Rumäniens für notwendig halte.
gez. Poklewski.
(Prawda vom 31. Januar 1918.)