Full text: Die Polizei-Gesetze und Verordnungen in den östlichen Provinzen der preußischen Monarchie. Band I. (1)

— 86 — 
Orten der de zu erstatten: Stellen dann das zur gefahr- 
§s 
8 fordern — ernichtung der Sendung anzuorduen, ist die Polizeibehörde 
§5 19. Bei der Versendun * Muuaitionsgehen- 
änden uil n. —. 
——————-3 
III. Selonbere nnneunne für den Wasserverkehr. 
enden riften zu 8, 9, 12 und 13 
(MGuuntS, 3 Ddi 18 1 * Z— agersc es Anwend dung. 
Zu § 23. Die mit — ——. JJ(d JJ allen 
anderen Kähnen durch EW F chaffen. 
beladent cuns leicheite) Duch Kähne mit den mit Sprengstoffen 
IV. Schlußbestimmung. 
Diese Polizeiverordnumg tritt mit dem 1. April 1894 in Kraft, mit welchem 
Tage die von den Wiwiftern des Innern und für Handel und Gewerbe unter 
dem 5. November 1888 erlassene, sowie alle von den Regierungspräsidenten und 
Bezirksregierungen bisher erlasfenen, denselben Gegenstand Krgeln en Polizei- 
verordnungen unn am wer 
Berlin, den Dezember 1893. 
Der Minister des Innern. Der Minister für Handel u. Gewerbe. 
4. Vorschiedene personensicherheitspoltzeiliche Vorschriften. 
1. Reichsstrafgesetzbuch. 
§ 366. u Leelstrafe bis zu sechzig Mark oder mil Haft bis zu vier- 
zehn Tzoen win 
wer in GElkeast oder Dörfern übermäßig E 6 ährt oder reitet, ober 
auf öffentlichen Straßen oder Plätzen der Städte oder Dörfer mit 
gemeiner Gefahr r einfährt oder zureitet; 
5. wer Tiere, in Städten oder Dörfern, au emn en Wegen, Straßen 
oder Plätzen, oder an anderen Orten, wo Uusreißen, Schlagen 
oder auf andere Weise Schaden anrichten nurch mit —* läsigung 
der erforderlichen Sicherheitsmaßregeln stehen — 
6. wer Hunde auf Menschen hetzt; 
7. wer Steine oder andere harie Körper oder Unrat an * 
Pferde oder andere Zag oder Lasttiere, gegen fremde Häuser, Täu 
oder Einschliebungen in Gärten oder eingeschlossene Räume wirft. 
2. Ministerialerlaß, betr. die Derleihung von Auszeichnungen für 
Rettung aus Lebensgefahr, vom 30. Oktober 1895. (M.-Bl. S. 239.) 
3. Ministerialerlaß, betr. die Mitwirkung der DHolizeibehörden zur 
Ermittelung vermißter Hersonen, vom 27. Dezember 1903. 
(m.-Zl. 1904 S. 14.) 
4. Ministerialerlaß, betr. die Aufnahme bewußtlos aufgefundener 
möekannter Dersonen in Krankenanstalten, vom 25. Januar 1904. 
(M.-Bl. S. 84.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.