Full text: Die Polizei-Gesetze und Verordnungen in den östlichen Provinzen der preußischen Monarchie. Band I. (1)

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F——-——7i * in einem iWW. 
— dem ofraum ober auf einem 
eine zum egepãäck o . — anderen Gegenständen der 
gehörende Sache mittelst eidens oder Ablösens 7 
oder „ — falscher . el 
5. der Dieb oder einer d Teiln ebstahle bei 
S Wasrige er ehmer am Diebstah Begehung der 
6. dem Diebst hrere mitwirken, welch rt ten 
egehung von — Diebstahl welhumden — brens 
7. der Diebstahl eit in einem bewohnten Gebäude, in welches 
der Ball g * Ab Feingeschlichen, oder ur — 
in gleicher Ab iätt verborgen hatte, begangen wird, auch wenu zur 
des Diebstahls Bewohner in dem Gebäude nicht anwesend find. 
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e um 
jeder Art, sowie Schiffe, welche bewohnt werden, gleich 
Eir e Umstände vorhanden, so tritt Gefängnisstrafe nicht unter 
drei Monaten ein. 
45 Wer im Inlande als Dieb, Näuber oder gleich einem Nänber 
ler beitrast. worden ist, bercuf abermals eine dieser Handlu 
und w r echen gelraft kordem . e wenn er einf 
W 21 temt Zuckthaus tbausin 8 bren *# Lefn 
Siad unfernde Umssend ksl mi Hchtl, gihicht ner! zurt "n aeal 
— n Monaten, 5 git beim W Gefängnis- 
B des § 244 Anwend 
* ae esemden nn n oder keilmeige u d 
jeh zreusgeschlosen wenn seit der Verbüßung oder dem Erlasse 
zur Begehung des neuen Diebstahls zehn Jahre ver- 
244. Wer eine fremde bewegliche Sache, die die er in Besth oder Ge- 
am hat, rechtswidrig ien en Unterschlagung mit Gefäng 
* n nchtseor und kn enadie # " —— E##s “*— 
zu en 
mildernde h ru so kann auf Geldstrafe bis zu neun- 
hundert Mark erkannt werden. “ 
Der Versuch ist strafbar. 
247. Wer einen Diebstahl oder eine Unterschlagung gegen Angehörig 
Vormiste oder Erzieher Debbtatle wer einer Perso — r*l im 
verhältnisse steht, oder in deren häuslicher roh 
Sachen v e unheheutenden Werte stiehlt oder —8 lran nur auf 
ntrag 1 S Die Zurücknahme des Antrages ist z 
bith oder eine Unterschlashen. lagung, welche ohn auf- 
steigender Si gegen Verwandte absteigender Linie oder von einem Ehegatten 
gegen 2 ** bean worden ie öbleiin straflos. 
en finden Teilnehmer oder welche 
nicht 8 — der ooåqetchnetm perfönlichen Verhältnisse - An- 
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— — — ir 9 ** 3 der
	        
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