Full text: Die Polizei-Gesetze und Verordnungen in den östlichen Provinzen der preußischen Monarchie. Band I. (1)

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2. Dienstanweisung, betr. die polizeiliche Behandlung der Fundsachen, 
vom 27. Oktober 1899. (M.-Bl. S. 212.)70 
Anzeige des Fundes. 
dw ?, ein von dem Finder angezei 
d Finder über di — 
e un Eigentümers b 
ers oder 
en — * erheblich sein könmen, insbesondere über die Zeit und 
sn *l( mehr r- krei —W 8 auch die gefundene 
Anzeige der —— 
1a. E——— W 3 daß½ er 
di Loalsec I lle, 
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Ablieferung der Sache oder des Erlöses. 
8 2. Die Sntsbaizeidehörden fin find verpflichtet, aueder Verlangen des Find# 
die gefundene lös anzunehmen 
ben die Abl d der des Erlöses 6 
haben kier e geod oder Erlöses anp#erden wenn nach 
Erm t der berech- 
gie- Hmessen de enbers wenn eine nbr i Z ——. 
Verzicht des Finders auf den Eigentumserwerb. 
§ 3. Die Poltzeibehörde hat bei der Ablieferung der Sache oder des 
Erlöses an sie den Finder darüber zu hören, ob er auf bag Rechrgen Vrwerde 
des Eigentums verzichtet. 
Der Verzicht des 1; ist von der Polizeibehörde auch 
munehmnen. 1 wenn er nicht bei der oo der Sache oder dan enen. 
Versteigerung von seiten der Eoaniün 
84. Polizeibehörde gen die an fieab elielerte Sache öffentlich ver- 
fteigern zu lassen, wenn der derb der Sa enkenbe besorgen oder die Auf- 
ahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden i 
Abgabe an die Polizeibehörde des Faunnenee 
st die nach den S§ 1 bis 4 mit dem Fumnde bei befaßte Polizeibehörde 
* Po s des ndorte, so cat ieser die e . und die 
es Finders mitzuteilen und d e oder d 58 zu . 
enden. Krungen! den en des § 4 ist Per Balte zu übersenden. Die Uebersendung 
Sache unterbleibt, wenn sie mit aanverhälbzusmätigen Kosten verbunden ist. 
Die weitere Bearbeitung der Fundsache liegt der Polizeibehörde des 
Fundortes ob. 
Verzeichnis der Funde. 
§ 6. Die Ortspolizeibehörden haben über die de, die nach dem In- 
halte der Anzeigen merbalb ihres —. dienee fine ein Berzeichnis 
nach dem anliegenden Muster zu 
Ueder mündliche Ertlärimgen Der Beteiligten sind schriftliche Vermerke 
Ale ruf einen bezüglichen Sistea sind mit der Nummer des 
—eE Feeh find i“:7 garnet gensubeao#t des 
1) 6 den M.E. 18. November 1901 betr. die B 
von Fudieuet „Bl. S. ) ehandlung
	        
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