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6. Daßkarten zur Legitimationsführung der Reisenden.
Verordning vom 31. Dezember 1860, nebst Strafbestimmungen.
838. Pessarten dürfen nur sochen Personen erteilt werden, welche
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§ 5. Die Paßkarten bleiben allen denjenigen versagt:
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Eine Visierung der Paßlkarten findet nicht statt.
eder Mißbrauch der Poßtarten, wohin insbesondere, außer der
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rauch oals milien e oder Tisttate (6 4 zu rechnen ist, unter
gesetzlichen Pol r“ oder Kriminalstrafen.
Berlin, den 31. Dezember 1850.
Der Minister des Innern.
7. Ministerialerlaß, betr. das “ vom 16. Januar 1904.
(M.-Bl. S. 40.)
2. Freigügigkeit, Leimatscheine.
1. Reichsstrafgesetzbuch.
§ 39. Ziffer 1: Die Polizeiaussicht hat folgende Wirkungen:
1. Dem Verurteilten kann der Aufenthalt an elnen bestimmten
Orten von der höheren Landespolizeibehörde untersagt werden.
*7) Strafbestimmungen in §§ 275 Z. 2 und 363 des Reichsstrafgesetzbuchs.