Full text: Die Polizei-Gesetze und Verordnungen in den östlichen Provinzen der preußischen Monarchie. Band I. (1)

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Artikel 7. 
Betreffend Eichung von einfachen Balkenwagen mit Laufgewicht 
ale. 
n Abänderung der Vorschriften im § 59 Nr. 6 der Ei ordn werden 
auch . einfachen 288 —— in Gnsn und Soich kur #i 9 n r 
elassen, bei denen das Laufgewicht nicht mitte — 27 
schneidek. ruht, die auf beiden Seiten einer entlan kale 
* enben Hülse vorsteht, sondern die Skale selbst umsch Ler und an br ver- ver- 
choben wird. agen dieser Art dürfen auch mehrere Laufgewichte und mebrere 
Skalen haben. 
Artikel 8. 
Betreffend Eichung von selbsttätigen Registrierwagen. 
die Vorschriften im § 63 Nr. 1 und 3 der Eichorduung werden wie folgt 
* 1. di selbsttätigen Registrierwagen für stückige Materialien von mehr 
6 500 Kilogramm Füllungsgewicht kuch eigentliche —5 auch 
a16. Dezimal= oder Biicfnlsae ein. m muß nach Aufbrin 
der m Last in g auf Empfindlichkeit und Richtigkeit den 1 
uine solche Last iu befug aue Anforderungen des § 600 der Eich- 
nung ge 
2. Iur ela "*t t auch selbsttätige ½ rierwagen, die für eine 
ößte ssige Last von 1 gramm bestimmt - 
oe enhit d ai deren größte zulässige B 
lsiung 200 ogramm und mehr in Abstufungen von ido 
Kilogramm beträgt. n bezug auf die mê— und G 
rie 8 die Abmessungen der Ausschnitte in der inneren Ei f- 
e so 
crp die Wase du 8 Kilogramm der zu # Kogramn, 
r— 50 
"r16 rurne- 7 d lbsttätige istrierwag 
Ben Se- h. n * 1— r#mm berchr. 
Die Fehler en dieser Wagen sollen kalsn n sein * die für gleich 
große ergrenen Geipichtsreoistrierung vorgeschriebenen. fũr aleich 
Artikel 9. 
Zusatz zur Eichgebührentage. 
tätige Re erwagen, bei denen die eigentliche Wage eine 
s H#sttät #imal giütri 8 
malwage ist, Und“ dieselben Gebühren zu erheben wie bei 
ierwagen, bei denen die eigentliche Wage eine gleicharmige Balken- 
Artikel 10. 
Betreffend Eichung von Wagen für Stückgüter im Frachtverkehre 
der Eisenbahnen. 
zucher § 65 der Eichordnung wird durch die nachfolgenden Bestimmungen 
Ab Stückgütern im tverk der 
ollen em ? . SElssbeh#en 
ll tl telle, etwa — 
75• ## 
2 #e- im Frachtverkehre der Eisen ahnem. 
Ses 
age Nr### 
größte W igkeit soll nicht weniger als 500 Kilogramm und 
nicht mehr als Kilo guam alfsheragen. 
a d e kund ue riften im § 65 Nr. 2, 3, 4 und 7 der
	        
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