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§ 19. Alle den Bestimmungen dieses Gesetzes entgegenstehenden
allgemeinen und besonderen gesetzlichen Vorschriften werden hierdurch auf-
gehoben.
Alle Bestimmungen der im Verwaltungswege erlassenen Bauordnungen,
sonstigen polizeilichen Anordnungen und Ortsstatuten, welche mit den Vor-
schriften dieses Gesetzes in Widerspruch stehen, treten außer Kraft.
§ 20. Der Minister für [Handel] öffentliche Arbeiten 1) wird mit
der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
9. Dorschriften für die Aufstellung von Fluchtlinien und Bebauungs-
plänen vom 28. Mai 1876. (M.-Bl. S. 133.) )
Auf Grund des § 20 des Gese * betreffend die Anlegung von Straßen
läten v in Städten und ländli S vom 2. Juli 1875 (G.S.
!tn * 8 zur Oer gohührm ans eines otwess - 11 Schenden r- ar nt geich
en Verfahr Fürm inien, so e n
t a mschallung.
enügender Grundlagen für Furf t
Fluchlimensestsehumon nachstehende — — erlassen.
Allgemeine Bestimmungen.
estsetzung von Fluchtlinien (§§ 1 bis 4 des Ges
2. —— Regel — ae soweit nich e nachstehend Mi. Lus-
nahmebestimmungen getroffen werden, folgende Vorlagen zu machen:
Br nnln rn i um di 2 Sluchtlinien bei
a äne, sofern um die von inien bei
E lis beer 30 von einzeln g oder Straßentelen
II. A37 werden verstanden:
8 Sngennt le;
*. JA und Höhenzahlen in den Situationsplänen.
m. läuternde Schriftstücke
82. Diese Vorlagen E
. s N353 znd ch Maßgabe der beabsichtigten Flucht
en Zustand, welcher e na aßgabe der be
linienfestsetzung resolgende Anlegung E—W7 und gitgten Pluckt
eführt zwerden lall ,
klar und lnt
Dieselben müssen einen. — Feldmesser aufgenommen oder
* snrichtig bes einigt und d geprüften Baumeister oder einen im
e angestellten * durch welche die tigkeit der Auf-
u leichfalls b cheinigt werden kann, mindeßens unter Mitwirkung
eines solchen bearbeitet und dementsprechend unterschriftlich vollzogen sein.
A. Varstellung des gegenwürtigen BZustandes.
I. Situationspläne.
§ 3. Der Maßstab, in aelchen die Situationopläne (Fluchtlinien- und
Beb##ungs läne) entworfen werden, darf i . der r51 nicht kleiner sein als
: 1000. sammenhängende Stra aiammrenhang. e zur Dar-
luinn zu bringen. Erhalten info ifind W auungspline eine für
h. Erl. 7. A 1878 (G.-S. 1879 S. 25) und
81. wn 1 — . G. . uannt ( Geses vom
nm. zu Nr. 3 d. Abschn.