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ũ oder im Falle notwendig erscheint, die Tiefen der etwa
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Vodenschichten. di Türf en der vorhandenen G — aböb
naheliegender — usw., bebenso alle Festpunkt en wesche das
Paabesbe worden, müssen vn Hraflen nash Senn em %
besset werden die Wa t blau ausgett en und t, dagegen
alle sonsti E chigen bestehenden Gegen Ferloblau“ die Ordinaten in schwarzer
Schrift angegeben, die De icht n blau unterwaschen, die Boden-
Late. " mit charakterisierenden Farben angelegt.
d des, l d die d
ks. 2 — * —5
und Plätzen herbeigeführt werden foll.
Mgem eines.
Die Aufstellun rojekte bedingt eine sorgfältige Erwä
pegemwät vorhandenen, er in der näheren Zukunft ce nf ein-
tretenden Senlichen Bedürfnisses unter besonderer chtigung der in dem
83 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 hervorgehobenen Gesichtspunkte.
Im Interesse der Förderung der öffentlichen Gefundheit und Feu erheit
ist auch eine zweckmö ße Berteilung der öffentlichen Plätze, sowie der unen
nehmen
Lne der Straßenbreiten diencfehlt es sich, bei neuen Straßenanlagen
die Grenzen, über welche Rnaus 2 ie Bebauung ausgeschlofssen ist:
a) bei Straß — welche als Hauptadern des Verkehrs die Entwickelung
gines leb sten und durchgehenden Verkehrs erwarten lassen, nicht
b) dei n—0˙,“s von beträchtlicher Länge nicht unter 20 Meter,
J) bei allen anderen Straßen nicht unter 12 M 7
anzunehmen.
Bei den unter a und z, bezeichneten Staen ist ein Längengefälle von
nicht mehr als 1:50 bzw. von 1:40, bei Rinnsteinen ein solches von nicht
weniger als 1: 200 nach Mlichteit anzustreben.
Besonderes. I. Situationspläne.
§ 8. Die anzulegenden oder zu verändernden Straßen und Plätze find
in dem Uebersichtsplane mit roter Farbe deutlich zu bezeichnen
In die Situationspläne sind die projektierten Basfluchllr ien mit krär tigen
zunoberron Strichen einzutragen. Fallen dieselben mit den Straßenfluchtlim
sammen, so find die letzteren mit minder kräftigen Strichen aus
und niht Raum zwischen beiden Achlaßgrün anzulegen. Die projektierten
steine werden durch charfe dunkelbla ien, verdeckte A abwasferim erungen punktiert,
unter Bezeichnung der Gefällrichtung mittelst blauer Pfeile, angedeutet, die
Straßen und 5 Gtlichen deicu lastet. 4z dieseige Stra enselten, welche nicht
behaut werden 4 * grün angele za Vor b# *— Dede Teile drielten,
welche bei der eren, na aßgabe der inienfestsetzun olgenden
egung nicht beseitigt zu werden br iesng erselgenden ¾
ben dunkler anzulegen als die abzubre
Die Namen, Nummern oder *3 der projeltierten
Straßen und Pläte ingleichen die Breiten derselben, werden mit zinnoberroten
Schriftzeichen und Zahlen in die Situationspläne eingeschrieben.
II. Höhenangaben.
In den Längenprofilen werden die projektierten Höhenlagen der
e, speziell die Kronlinien der künftigen Straßenbefestigung mit zinn-
* ien ausgezogen und die Aufträge blaßrot, die Abträge grau an-
In dieselben find ferner die Brücken, Durchläßs, unterirdischen Ss-
7 üge 2c. unter Angabe der lichten Weiten und Höhen einzutra
Bhe der GEeiälle, an sämtlichen Kreuzungs= oder zutragen. In len