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von Straßen und an sonst charalteristischen Stellen werden die betreffenden
Ordinaten oberrot ausgezug en und mit den zugehörigen Zahlen ebenso be-
gricden. geda egen — e auf die ebrwffere erung bezüglichen Höhenzahlen
aue
Die Läng en der Straßenzũge von ginem Brechpunkte des Gefälles bis
zum nächstfolg ecden werden dausammen mit der Verbe Fb des Gefälles in
*s“ Farbe über das Profil, die Namen, Nummern oder sonstigen
ungen der Straßen übereinstimmend mit bem Situationsplane über
oder dasselbe geschrieben.
Wenn zu einem Situationsplane F Längenprofile gehören, so ist
auf eine deutliche und übereinstimmende Seeichmune 1 der Anschlußpunkte unter
schärferer Oerporhehung der Anschlußordinaten zu achten.
§ 10. Von je er Straße, deren Fluchtlinien festgesetzt werden sollen, find
mindestens so viele echroile u entwerfen, wie dieselbe voneinander weichende
Breiten erhält. Wo die im §b angegebenen besonderen Verhältnifse obwalten,
sind die Guerproße enbprechend zu vermehren und zu
aphische Whandlund der Querprofile — der
E
III. Erläuternde Schriftstücke.
§ 11. Den Fluchtlinien-- und Bebamungsplinen find schriftliche Erläute-
rungen beizufügen, in welchen unter Darlegung der bisherigen Beschaff ,
Benutzungsart und Entwässerung des zu bebauenden Terrains und hft er-
anlafsung — Aufstellung des pnaee 8, die bezülich der FLagen Breite und
Eirrichtung der #traben, der Entwäss flerung eabsichtigten
r fee zu beschreiben und, wo es ersorden iget fben 2 de zu moti-
vieren
em Erläuterun Sbericht find b
1. Ein Straßenv *# d. i. keufügen. geordnete Uebersicht der
— und lätze, welche verändert, verlängert oder neu angelegt
wer
In dos erheichnis find aufzunehmen:
a) die Namen, Nummern oder sonstigen Bezeichmun
b die eriten jeder Straße zwischen den anflucht bew. den Straßen-
JP) die Gefällverhältnifse und Längenausdehnung der Straßen nach ihren
verschiedenartigen. tschnitien und im ganzen.
2. Ein Verme ungsregister d des von der Festsetzung der neuen Fluchtlinien
betroffenen Grundeigen
Dasselbe muß de et tabellarisch eordnet, unter angemessener Bezug-
nahme auf den Sitnu ios lan und das Straßenverzeichnis enthalten:
a) den Namen, Wo 2c. des t gentümers,
b) die Nummer oder sonstige Bezeichnung, welche das Grundstück im
Grundbuche im Grundsteuerkataster Vr führt
c) die Größe der ca Straßen und Pläa den öffentlichen Verkehr
ru
abzurretenden ndflächen,
3 deren Benutzun zungsart
die Bezeichnung und Beschreibung der berhanddenen Gebäude oder
Gebäudeteile, mische von einer Straßen= oder fluchtlinie g zerten
en,
werden oder sonst zur Freilegung derselben 8 werdens
H die Größe der Re . ücke
8) die Die Angabe, ob dieselben nach den —31 Vorschriften des
Orts noch zur Bebauun — bleiben oder nicht
41. 2 Die Becbnenen chriftstücke sind nicht ger vielmehr in
einer igem Formate zur Verlage zu bringen. Den
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