Full text: Die Polizei-Gesetze und Verordnungen in den östlichen Provinzen der preußischen Monarchie. Band I. (1)

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1. für den Hebamrt — — erund und gätig . befähigt, ins- 
besondere auch des Lesens und 
2. die erforderliche Zuverlässigkeit in bezug auf denselbrn b un- 
#( enen Nufes find un 15 nicht außereheli geboren 
2— fird " isse u 1 1 — Attest des Kreis- Siadt- Dberamts-) 
rund einer von Betressenden abgehaltenen Prüfung, 
durch en r“. 22 s 
Außerdem sind t en und gleichzeitig mit dem Attest zu 2 dem 
—1 eit- HFStadt- * Wn — ein Geburtsschein und ein 
als der älter als dr , 
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erinnen, welche ko eie Ausbildung im en, 
find bei Slernen der 2 der auf ihre gsnttet Lenesien. L 
Par. eine ihnen von der Bez ungspeberde angewiesene Stelle 
amme mirdeest= ens drekh Jahre lang erwalten. 
e bezügliche Verpflichtung ist ihnm aber der Aufnahme in die Anstalt 
en. 
dr ülerinnen, welche im Besittz der 8 Nr. 1 und 2 
neten Auer 1 n befinden sih Sn nm aben, W Wech. 
zeugnis. Dasselbe E di kommission ausgestellt und 
den Hebammen unter Vermittelung der gonn bezw. bmmnunaßständischen 
und der durch den Landrat (Amts tmann, Ober- 
aeh — felgt di ehenete 3 & ’I v * 
o e Vereidi nle 
* ioegebenen Saerol Die Vereidlee wird auf dem Prüfungszeugnis 
« . annnen st unter der Aufficht des Kreisphyfikus (Stadt- 
physikus, 4 find — unbeschadet der durch besondere Polizei- 
rnge und “ * Anordnungen ihnen auferlegten Verpflichtungen 
% 1. deen beim Beginn des Gewerbes im Physikatsbezirk ihre Wohnung 
en und unter Vorlegung des Prüfungszeugnisses, der 
ande cumente und Gxräs und des Tagebuchs persönlich 
bei 5 u me 
2. bei der Ausübun ihres V Suiebeh geer enau nach dee dem Hebammen- 
lebrbuch. e de in demselben zustllenen struktion und den 
3 beselbe *t #i ergänzenden Bestimmungen zu richten; 
4. der erforderlichen, im de zu ltend - 
-“ und Geräte, der t um ## 
r!*9— 88 Kindbettfieber, sowie j 83 Todesfall einer Gebärenden 
ihrer dem Kreis- Sidn PSreranns- arusea ; 
e dyei re sih einer r fung vor - (Stad — 
bofikus, beim ehen sich jedes Viertel biertehfahr "50 wur 
n ber gestellten . Anforderungen einer abermal 
—“ znteiehen. Ueber die Prüfung ist ein Vermerk Tage u 
aufzunehmen 
Die NAirekforen bz w. der alten nehmen, soweit 
es die Umstände gestatten ahee —# ——9 teil 
§6#6. Zur Erfüllung der im § 5 aeien Verpslichtungen werden die 
Hebammen durch die den Verwaltungebe en zustehenden allgemeinen gesetz- 
lichen Zwangsmittel und durch die auf besonderer Polizeiverordnung 
festzusetzenden Strafen angehalten. 
87. Die Lezirksperwaltungsbehärden haben in der Regel bestimmte 
inn — C( * AOJ 
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