Full text: Die Polizei-Gesetze und Verordnungen in den östlichen Provinzen der preußischen Monarchie. Band I. (1)

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20. Suständigkeitsgesetz, vom 1. August 1883. 
XVI. Titel. F. Oeffentliche Schlachthäuser. 
§ 131. Der Bezirksausschuß beschließt: 
1. über die Genehmigung der auf Grund der 88 1 bis 4 des Ge- 
setzes vom 18. März 1868, betreffend die Errichtung öffentlicher, 
ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser (G.-S. S. 277), 
gefaßten Gemeindebeschlüsse, sowie Über die Bestätigung von 
Verträgen zwischen einer Gemeinde und einem Unternehmer in 
betreff der Errichtung eines öffentlichen Schlachthauses (8 12 
a. a. O.); 
2. über Entschädigungsansprüche der Eigentümer und Nutzungsbe- 
rechtigten von Privatschlachtanstalten wegen des ihnen durch die 
Errichtung öffentlicher ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser 
zugefügten Schadens (88 9 bis 11 a. a. O.). 
In den Fällen zu 1 findet die Beschwerde an den Minister für 
Handel und Gewerbe, in den Fällen zu 2 nur der ordentliche Rechtsweg 
gemäß § 11 a. a. O. statt.
	        
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