Full text: Hayn'sche Sammlung der Polizei-Verordnungen und polizeilichen Vorschriften der Regierungsbezirke der östlichen Provinzen Regierungsbezirk Liegnitz (II Teil II)

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ũbung der Fleischbeschau in Betracht kommenden Verhältnissen in nade 
Beziehungen brachte. 
Der Befähigungsausweis kann wiedergewonnen werden 
im Falle unter 1 durch Bestehen der wiederholten Nachprüfung innerhalb 
sechs Monaten, 
im Falle unter 2 durch Bestehen der Nachprüfung, falls sich der Prüfling 
vor Ablauf von fünf Jahren seit dem Bestehen der ersten Prüfung. 
meldet; erfolgt die Meldung später, so kann der Befähigungsausweis 
nur durch Ablegung der Prüfung vor der Prüfungskommission im 
vollen Umfange der §§ 5 bis 7 wieder erworben werden, 
im Falle unter 3 nur durch Wiederholung der Prüfung vor der Prüfungs- 
kommission im vollen Umfange der 8§8§ 5 bis 7. 
err . hat am . . . .. . . ... vor mir die Nachprüfung 
gemäß 8 9 der Prüfungsvorschriften für die Fleischbeschauer bestanden. 
Ort und Datum. Unterschrift 
Dieststempel. mit Amtsbezeichnung. 
Hrr . .. hat am ... .. . . ... vor mir die Nachprüfung 
gemäß § 9 der Prüfungsvorschriften für die Fleischbeschau bestandener. 
Ort und Datum. Unterschrift 
Dienststempel. mit Amtsbezeichnung. 
Herrr .... hat S3an ... vor mir die Nachprüfung 
gemäß § 9 der Prüfungsvorschriften für die Fleischbeschauer bestanden. 
Ort und Datum. Unterschrift 
Dienststempel. mit Amtsbezeichnung. 
Tulage 2. Eingegangen den 19. 
.Uhr (vom Beschauer auszufüllen. 5 
Anmeldung zur Sclechtiet= und Fleischbeschan. 
Unnterzeichneter beabsichtigt, nachbenannte . Stück . Bieh zu schlachten 
und meldet .. hiermit zur Schlachtvieh= und Fleischbeschau an: 
  
Art und Geschlecht Name, Bemerkungen 
des Stand und 7 rt 
Schlachwiehs —M* (beabsichtigte Zeit der Schlachtung). 
  
  
  
— 2 2 2 2 2 —2 2 0o 2— 2 22 22 
Unterschrifi
	        
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