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ũbung der Fleischbeschau in Betracht kommenden Verhältnissen in nade
Beziehungen brachte.
Der Befähigungsausweis kann wiedergewonnen werden
im Falle unter 1 durch Bestehen der wiederholten Nachprüfung innerhalb
sechs Monaten,
im Falle unter 2 durch Bestehen der Nachprüfung, falls sich der Prüfling
vor Ablauf von fünf Jahren seit dem Bestehen der ersten Prüfung.
meldet; erfolgt die Meldung später, so kann der Befähigungsausweis
nur durch Ablegung der Prüfung vor der Prüfungskommission im
vollen Umfange der §§ 5 bis 7 wieder erworben werden,
im Falle unter 3 nur durch Wiederholung der Prüfung vor der Prüfungs-
kommission im vollen Umfange der 8§8§ 5 bis 7.
err . hat am . . . .. . . ... vor mir die Nachprüfung
gemäß 8 9 der Prüfungsvorschriften für die Fleischbeschauer bestanden.
Ort und Datum. Unterschrift
Dieststempel. mit Amtsbezeichnung.
Hrr . .. hat am ... .. . . ... vor mir die Nachprüfung
gemäß § 9 der Prüfungsvorschriften für die Fleischbeschau bestandener.
Ort und Datum. Unterschrift
Dienststempel. mit Amtsbezeichnung.
Herrr .... hat S3an ... vor mir die Nachprüfung
gemäß § 9 der Prüfungsvorschriften für die Fleischbeschauer bestanden.
Ort und Datum. Unterschrift
Dienststempel. mit Amtsbezeichnung.
Tulage 2. Eingegangen den 19.
.Uhr (vom Beschauer auszufüllen. 5
Anmeldung zur Sclechtiet= und Fleischbeschan.
Unnterzeichneter beabsichtigt, nachbenannte . Stück . Bieh zu schlachten
und meldet .. hiermit zur Schlachtvieh= und Fleischbeschau an:
Art und Geschlecht Name, Bemerkungen
des Stand und 7 rt
Schlachwiehs —M* (beabsichtigte Zeit der Schlachtung).
— 2 2 2 2 2 —2 2 0o 2— 2 22 22
Unterschrifi