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zirk eingeführt und unter polizeilicher Kontrolle in ein öffentliches Schlachthaus
geleitet werden.
Wegen der aus den Regierungsbezirken Breslau und Oppeln in den
hiesigen Regierungsbezirk eingeführten Schweine bewendet es bei den Vor-
schriften im § 5 der landespolizeilichen Anordnung vom 5. Januar 1898 (Amtsbl.
Stück 2, S. 7) und im § 1 Abs. 4 der landespolizeilichen Anordnung vom
6. Januar 1898 Amtsbl. Stück 2, S. 9).
§ 9. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden
gemäß § 66 des Reichsviehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 bzw.
§ 328 des Reichsstrafgesetzbuchs bestraft.
§ 10. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung durch
das hiesige Regierungsamtsblatt in Kraft.
Liegnitz den 4. April 1900.
Der Königliche Regierungspräsident.
25. Bekanntmachung, betr. Belehrung über die Hockenseuche der
Schafe, vom 10. Movember 1005. (Amtsbl. S. 208.)
Die Pockenseuche der Schafe ist eine fieberhafte Ausschlagskrankheit, die nur
durch Ansteckung entsteht. Sie unterliegt gemäß § 10 des Reichsviehseuchen-
gesetzes der Anzeigepflicht. Die Anzeige ist sofort, spätestens innerhalb längstens
24 Stunden der Ortspolizeibehörde zu machen.
Als erste Krankheitserscheinungen machen sich etwa 6 bis 8 Tage nach er-
folgter Ansteckung Mattigkeit, mangelhafte Futteraufnahme, Rötung der Augen
und steifer Gang bemerkbar. Nach 1 bis 2 weiteren Tagen treten auf den
wollelosen Stellen der Haut, namentlich am Kopfe, an der Innenfläche der
Vorder= und Hinterschenkel, an der Brust und am Bauche flohstichähnliche rote
Punkte oder Flecken auf, aus denen sich in den nächstfolgenden Tagen meist
flache Knötchen (Pocken) von Linsen= bis Erbsengröße entwickeln. Nach 2 bis
3 weileren Tagen bildet sich in der Mitte der Knötchen eine klare wasserhelle
oder rotgelbe Flüssigkeit, die Knötchen erscheinen dann als Bläschen oder Pusteln.
Oft lahmen die Tiere mit denjenigen Gliedmaßen, an denen die Pocken zum
Ausbruch gekommen sind. Die Haut ist an den erkrankten Körperstellen, be-
sonders im Gesicht und an den Augen geschwollen. Daneben bestehen stärkere
Tränenabsonderung, Schleimausfluß aus der Nase, lautes Schnieben, häufiges
Niesen, Verringerung der Freßlust und des Wiederkauens, allgemeine Abge-
schlagenheit, Beschleunigung des Herzschlages und des Atmens.
Nach 3 bis 4 weiteren Tagen wird der Inhalt der Knötchen eiterig. Auf
der Mitte bildet sich eine Einsenkung und auf der Oberfläche entsteht ein brauner
Schorf, der in 8 bis 14 Tagen mit einer anfangs etwas hellrot, später weiß
erscheinenden Narbe abheilt.
Mit der Eintrocknung (Schorfbildung) der Pocken verringern sich die krank-
haften Erscheinigungen und tritt unter günstigen Witterungsverhältnissen, guter
Pflege und Haltung der Schafe und bei gutartigem Verlaufe der Krankheit in
3 Wochen Genesung ein, doch beträgt auch unter diesen Umständen, wenn die
Krankheit sich selbst überlassen wird, der Verlust in der erkrankten Herde 10
bis 20 Prozent.
Unter ungünstigen Witterungsverhältnissen und bei mangelhafter Pflege
und Haltung der Schafe oder bei bösartigem Verlaufe der Krankheit erfolgt
bei vielen Schafen eine sehr reichliche Pockenentwickelung und mit derselben eine
stärkere Entzündung der Haut. Die an manchen S######## ####