Full text: Hayn'sche Sammlung der Polizei-Verordnungen und polizeilichen Vorschriften der Regierungsbezirke der östlichen Provinzen Regierungsbezirk Liegnitz (II Teil II)

— 227 — 
B. Für die Pegelstation zu Hirschberg (Eisenbahnviaduky. 
Beobachter: die königliche Eisenbahnverwaltung: 
. die erste Nachricht wird gegeben bei einem Wasserstande von +— 2,0 m, 
. die Wasserstandsnachrichten find zu senden: 
a) durch einen Boten 
an das Landratsamt zu Hirschberg und 
an die Polizeiverwaltung daselbst, 
b) durch das Telegraphenamt zu Hirschberg 
1. an die Polizeiverwaltung zu Lähn 
und von dieser durch Boten an den Amtsvorsteher zu Mauer, 
2. an den Amtsvorsteher zu Zobten, 
3. an das Landratsamt zu Löwenberg 
und dieses durch Boten an die Polizeiverwaltung daselbst, 
4. an den Amtsvorsteher zu Ottendorf, 
5. an den Amtsvorsteher zu Kroischwitz 
und dieser durch Boten an den Amtsvorsteher zu Walditz, 
6. an den Amtsvorsteher zu Eichberg, 
7. an den Amtsvorsteher zu Kittlitztreben, 
8. an das Landratsamt in Bunzlau 
und dieses durch Boten an die Polizeiverwaltung daselbst und an den 
Amtsvorsteher zu Tillendorf, 
9. an das Landratsamt zu Sprottau 
und dieses durch Boten an die Polizeiverwaltung daselbst, 
10. an das Landratsamt zu Sagan 
und dieses durch Boten an die Polizeiverwaltung daseldst, 
11. an die Polizeiverwaltung zu Naumburg a--Bober, 
12. an die Wasserbauinspektion zu Crossen, 
13. an die Wasserbauinspektion zu Cüstrin, 
14. an die Königl. Regierung zu Liegnih, 
15. an das Landratsamt zu Guben. 
C. Für die Pegelstation zu Sagan (Kaiser Wilhelm-Brücke). 
—. 
Beobachter: die Polizeiverwaltung zu Sagan. 
die erste Nachricht wird gegeben bei einem Wasserstande von + 2,50 m 
2. die Wasserstandsnachrichten sind zu senden: 
a) durch einen Boten an das Landratsamt daselbst, 
b) durch das Telegraphenamt zu Sagan 
1. an die Polizeiverwaltung zu Naumburg a#Bober, 
2. an das Landratsamt zu Crossen 
und dieses durch Boten an die Polizeiverwaltung und an die Königl. 
Wasserbauinspektion daselbst, 
3. an die Königl. Wasserbauinspektion zu Cüstrin, 
4. an die Königl. Regierung zu Liegnitz, 
5. an die Königl. Regierung zu Frankfurt a-O., 
6. an das Landratsamt zu Guben. 
Für den Oueis. 
A. Für die Pegelstation zu Friedeberg am Queis. 
Beobachter: die Polizeiverwaltung zu Friedeberg am Queis: 
1. die erste Nachricht wird gegeben bei einem Wasserstande von + 2,30 m, 
2. die Wasserstandsnachrichten sind zu senden: 
durch das Telegraphenamt zu Friedeberg 1.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.