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1. an die Polizeiverwaltung zu Greiffenberg,
2. an die Polizeiverwaltung zu Marklissa,
3. an das Landratsamt zu Lauban
und dieses durch Boten an die Polizeiverwaltung daselbst,
4 an die Polizeiverwaltung zu Naumburg am Queis,
5. an das Landratsamt zu Bunzlau,
6. an den Amtsvorsteher zu Ullersdorf,
7. an den Amtsvorsteher zu Siegersdorf,
8. an den Amtsvorsteher zu Herrmannsdorf,
9. an den Amtsvorsteher zu Klitschdorf,
10. an den Gutsvorsteher zu Neuhammoer,
11. an den Ortsvorsteher zu Eisenberg #
und dieser durch Boten an den Amtsvorsteher in Tschiebsdorf,
12. an das Landratsamt zu Sagan
und dieses durch Boten an die Polizeiverwaltung daselbst,
13. an die Polizeiverwaltung zu Naumburg am Bober,
14. an das Landratsamt zu Crossen
und dieses durch Boten an die Polizeiverwaltung und die Königl. Wasser-
bauinspektion daselbst,
15. an die Königl. Wasserbauinspektion zu Küstrin,
16. an die Königl. Regierung zu Liegnitz.
B. Für die Pegelstation zu Lauban.
Beobachter: die Königl. Eisenbahnverwaltung
1. die erste Nachricht wird gegeben bei einem Wasserstande von 2,5 m,
2. die Wasserstandsnachrichten sind zu senden:
a) durch Boten
an das Landratsamt und
an die Polizeiverwaltung zu Lauban,
b) durch das Telegraphenamt zu Lauban
. an die Polizeiverwaltung zu Naumburg am Queis,
. an das Landratsamt zu Bunzlau,
an den Amtsvorsteher zu Ullersdorf,
an den Amtsvorsteher zu Siegersdorf,
an den Amtsvorsteher zu Herrmannsdorf,
an den Amtsvorsteher zu Klitschdorf,
. an den Gutsvorsteher zu Neuhammer,
. an den Ortsvorsteher zu Eisenberg
und dieser durch Boten an den Amtsvorsteher zu Tschiebsdorf,
9. an das Landratsamt zu Sagan
und dieses durch Boten an die Polizeiverwaltung daselbst,
10. an die Polizeiverwaltung zu Naumburg a. B.,
11. an das Landratsamt zu Crofsen
und dieses durch Boten an die Polizeiverwaltung und an die Königl.
Wasserbauinspektion daselbst,
12. an die Königl. Wasserbauinspektion zu Küstrin,
13. an die Königl. Regierung zu Liegnitz.
C. Für die Pegelstation zu Siegersdorf (Eisenbahnbrücke).
Beobachter: die Königl. Eisenbahnverwaltung:
1. die erste Nachricht wird gegeben bei einem Wasserstande von + 1,50 m,
2. die Wasserstandsnachrichten sind zu senden:
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