Full text: Hayn'sche Sammlung der Polizei-Verordnungen und polizeilichen Vorschriften der Regierungsbezirke der östlichen Provinzen Regierungsbezirk Liegnitz (II Teil II)

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II. Besondere gestiimungen, für die einzelnen Pegelstationen gültig. 
A. Für die Pegelstation an der Katzbachbrücke bei dem Dominium 
Ober-Röversdorf in Station 35,4 der Goldberg-Schönauer 
Kreischaussee. 
Pegelbeobachter: Gutsverwalter in Ober-Röversdorf: 
1. die erste Nachricht wird gegeben bei einem Wasserstande von + 1,10 m 
am Pegel und mit diesen Nachrichten bei einem weiteren Steigen des 
Wassers um je 0,5 m fortgefahren, also bei einem Wasserstande von + 1,60, 
+ 2,1, + 2,6, + 3,1, + 3,6 m ufw. 
2. die Wasserstandsnachrichten sind zu senden: 
a) . einen Boten an den Kreislandrat und die Polizeiverwaltung zu 
b) durch den Telegraphen an den Kreislandrat zu Goldberg und an den 
Kreislandrat zu Liegnitz; letzterer hat die Nachricht durch Boten zu 
senden an den Regierungspräsidenten, an den Oberbürgermeister und 
an die Eisenbahnbauinspektion 1. 
B. Für die Pegelstation an der Eisenbahnbrücke über die Katzbach 
bei Liegnitz. 
Pegelbeobachter: Königl. Eisenbahnverwaltung in Liegnitz: 
1. die erste Nachricht wird gegeben bei einem Wasserstande von + 1,5 m 
am Pegel und mit diesen Nachrichten bei einem Steigen des Wassers um 
je 0,5 m fortgefahren, also bei einem Wasserstande von + 2,0, + 2,5, 
+ 30, + 3,5 m usw. 
2. die Wasserstandsnachrichten find zu senden: 
a) durch einen Boten an den Regierungspräsidenten, den Kreislandrat 
und den Oberbürgermeister zu Liegnitz, 
b) durch den Telegraphen an den Magistrat in Parchwitz, an den Kreis- 
landrat in Steinau und Glogau. 
C. Für die Pegelstation oberhalb der Brücke über die wütende Neiße 
in der Bolkenhainerstraße in Jauer. 
Pegelbeobachter: Die städtische Polizeiverwaltung in Jauer: 
1. die erste Nachricht wird gegeben bei einem Wasserstande von + 1,7 m 
die zweite bei + 2,5 m und mit diesen Nachrichten bei einem weiteren 
Steigen um je 0,5 m fortgefahren, also bei + 3,0, + 3,5 m ufw. 
2. die Wasserstandsnachrichten sind zu senden: 
a) durch einen Boten an den Kreislandrat in Jauer, 
b) durch den Telegraphen: 
. an den Kreislandrat zu Liegnitz und dieser durch Boten an den 
Regierungspräfidenten, den Oberbürgermeister und die Eisenbahn- 
bauinspektion 1, 
2. an den Magistrat in Parchwitz, 
3. an den Kreislandrat in Steinau und 
4. an denselben in Glogau. 
D. Für die Pegelstation an der Brücke zwischen der Stadtmühle 
und dem Brückenkretscham in Bolkenha in. 
Pegelbeobachter: die städt. Polizeiverwaltung in Bolkenhain: 
1. die erste Nachricht wird gegeben bei einem Wasserstande won + 1,20 m, 
die zweite bei einem solchen von 1,70 m und mit diesen Nachrichten bei 
einem weiteren Steigen um je 0.m, also bei — 2,20 m, + 2,70 m usw. 
fortgefahren,
	        
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