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II. Besondere gestiimungen, für die einzelnen Pegelstationen gültig.
A. Für die Pegelstation an der Katzbachbrücke bei dem Dominium
Ober-Röversdorf in Station 35,4 der Goldberg-Schönauer
Kreischaussee.
Pegelbeobachter: Gutsverwalter in Ober-Röversdorf:
1. die erste Nachricht wird gegeben bei einem Wasserstande von + 1,10 m
am Pegel und mit diesen Nachrichten bei einem weiteren Steigen des
Wassers um je 0,5 m fortgefahren, also bei einem Wasserstande von + 1,60,
+ 2,1, + 2,6, + 3,1, + 3,6 m ufw.
2. die Wasserstandsnachrichten sind zu senden:
a) . einen Boten an den Kreislandrat und die Polizeiverwaltung zu
b) durch den Telegraphen an den Kreislandrat zu Goldberg und an den
Kreislandrat zu Liegnitz; letzterer hat die Nachricht durch Boten zu
senden an den Regierungspräsidenten, an den Oberbürgermeister und
an die Eisenbahnbauinspektion 1.
B. Für die Pegelstation an der Eisenbahnbrücke über die Katzbach
bei Liegnitz.
Pegelbeobachter: Königl. Eisenbahnverwaltung in Liegnitz:
1. die erste Nachricht wird gegeben bei einem Wasserstande von + 1,5 m
am Pegel und mit diesen Nachrichten bei einem Steigen des Wassers um
je 0,5 m fortgefahren, also bei einem Wasserstande von + 2,0, + 2,5,
+ 30, + 3,5 m usw.
2. die Wasserstandsnachrichten find zu senden:
a) durch einen Boten an den Regierungspräsidenten, den Kreislandrat
und den Oberbürgermeister zu Liegnitz,
b) durch den Telegraphen an den Magistrat in Parchwitz, an den Kreis-
landrat in Steinau und Glogau.
C. Für die Pegelstation oberhalb der Brücke über die wütende Neiße
in der Bolkenhainerstraße in Jauer.
Pegelbeobachter: Die städtische Polizeiverwaltung in Jauer:
1. die erste Nachricht wird gegeben bei einem Wasserstande von + 1,7 m
die zweite bei + 2,5 m und mit diesen Nachrichten bei einem weiteren
Steigen um je 0,5 m fortgefahren, also bei + 3,0, + 3,5 m ufw.
2. die Wasserstandsnachrichten sind zu senden:
a) durch einen Boten an den Kreislandrat in Jauer,
b) durch den Telegraphen:
. an den Kreislandrat zu Liegnitz und dieser durch Boten an den
Regierungspräfidenten, den Oberbürgermeister und die Eisenbahn-
bauinspektion 1,
2. an den Magistrat in Parchwitz,
3. an den Kreislandrat in Steinau und
4. an denselben in Glogau.
D. Für die Pegelstation an der Brücke zwischen der Stadtmühle
und dem Brückenkretscham in Bolkenha in.
Pegelbeobachter: die städt. Polizeiverwaltung in Bolkenhain:
1. die erste Nachricht wird gegeben bei einem Wasserstande won + 1,20 m,
die zweite bei einem solchen von 1,70 m und mit diesen Nachrichten bei
einem weiteren Steigen um je 0.m, also bei — 2,20 m, + 2,70 m usw.
fortgefahren,