Full text: Hayn'sche Sammlung der Polizei-Verordnungen und polizeilichen Vorschriften der Regierungsbezirke der östlichen Provinzen Regierungsbezirk Liegnitz (II Teil II)

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2. die Wasserstandsnachrichten sind zu senden: 
a) durch einen Boten an den Kreislandrat in Bolkenhain, 
b) durch das Telegraphenamt: 
1. an den Amisvorsteher in Rohnstock, Kreis Bolkenhain, 
2. den Kreislandrat in Jauer und dieser durch Boten an den Bürger- 
meister in Jauer, 
3. den Amtsvorsteher zu Brechelshof, Kr. Junuer, 
4. den Kreislandrat zu Liegnit. 
Beispiel: Wenn das Wasser in der Katzbach am Pegel bei dem Dominium 
Ober-Röversdorf am 26. November 1886 nach Schluß des Telegraphenamtes 
etwa um 9 Uhr abends den Wasserstand von + 1,1 m überschreitet, so sendet 
der Pegelbeobachter einen Boten an den Kreislandrat und an die Polizei- 
verwaltung in Schönau mit folgender Mitteilung: 
26. November 1886. Wasserstandstelegramm. Pegel zu Ober-Röversdorf. 
1,1 m. 9 Uhr n. Steigen 
und setzt diese fort, sobald das Wasser um weitere 0,5 gestiegen ist; am anderen 
Morgen bei der Oeffnung des Telegraphenamtes um 7 Uhr möge der Wasser- 
stand +— 2,2 m sein, dann wird nach den in den besonderen Bestimmungen 
angegebenen Orten telegraphiert: 
Wasserstandstelegramm. 
2,2 m. 7 Uhr v. Steigen. 
Hat der Wasserstand um 10 Uhr die Höhe 2,6 m erreicht: 
Wasserstandstelegramm. 
2,6 m. 10 Uhr v. Steigen. 
Ist das Wasser um 1 Uhr bis 3,4 m gestiegen und beginnt zu fallen: 
Wasserstandstelegramm. 
3,4 m. 1 Uhr n. Fallen. 
Ist 6 ½ Uhr abends das Wasser bis auf 1,1 m gefallen: 
Wasserstandstelegramm. 
1,1 m. 6½ Uhr n. letzte Nachricht. 
0. Bekanmtmachung betr. den Ausbau des Bober und CTueis, vom 
0. Rovember 1002. (Amtsbl. S. 286.) 
Nachdem non generellen Pläne über den Ausbau des Bobers und des. 
Queis zwischen Staat und Provinz gemäß § 3 des Hochwasserschutzgesetzes vom 
3. Juli 1900, Ges.-S. S. 171, vereinbart worden find, treten die nach § 26. 
dieses Gesetzes dem Landrat, in Stadtkreisen der Ortspolizeibehörde, zustehenden 
wasserpolizeilichen Funktionen auch für die Zuflüsse der beiden Flüsse, wenn und. 
soweit sie in den Plan aufgenommen sind, in Kraft. 
In den Plan für den Ausbau des Bobers find als auszubauende Gewässer 
aufgenommen: 
Goldbach mit Weißgraben, 
Schweinlich, 
Abs, 
Zieder, 
Große Lomnitz mit Kleine Lomnitz, Blacknitz und Eglitz, 
Großer Zacken mit Kleinem Zacken, 
Heidewasser (Hütten= und Schneegrubenwasser) und Giersdorfer Wasser, 
Kemnitzbach. 
In den generellen Plan für den Ausbau des Queis haben als auszubauende 
Zuslüsse Aufnahme gefunden: 
das Langwasser mit dem Vogtsbach,
	        
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