Full text: Hayn'sche Sammlung der Polizei-Verordnungen und polizeilichen Vorschriften der Regierungsbezirke der östlichen Provinzen Regierungsbezirk Liegnitz (II Teil II)

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I. 1. Man soll die Schwindsüchtigen dazu bringen, ihren Auswurf in für 
sie selbst und andere ungefährlicher Weise zu beseitigen. Aber man muß, wie 
dies bei den neueren Verhandlungen über diesen Gegenstand oft hervorgehoben 
wurde, alles vermeiden, was diesen Unglücklichen das Gefühl verursachte, ge- 
richtet, gemieden, ausgestoßen zu sein. Allem, was man den Tuberkulösen an 
Beschränkung in der freien Entleerung ihres Auswurfes und sonst auferlegt, 
wird der Stachel genommen, wenn man die Gelegenheit, geheilt zu werden, in 
größerer Ausdehnung als seither bietet. Die Heilungsmöglichkeit besteht, 
wenigstens für frühe Zeit der Krankheit, aber dem Armen stehen, wenn er 
Hilfe und Pflege sucht, nur die allgemeinen Hospitäler zur Verfügung. 
Man wird der Verbeitung der Tuberkulose wirksamer entgegenwirken, 
wenn man die Errichtung von besonderen Krankenanstalten für arme Tuber- 
kulöse befördert. Insbesondere ist zu wünschen, daß die gemischten Hospitäler 
der größeren Gemeinden und Gemeindebezirke durch die Errichtung solcher An- 
stalten entlastet werden. Soweit solche gemischte Hospitäler noch Tuberkulöse 
aufnehmen, ist dafür Sorge zu tragen, daß die Tuberkulösen von den übrigen 
Kranken abgesondert werden. Jedenfalls haben diese Anstalten den Nachweis 
zu liefern, daß die Luft tuberkelbazillenfrei sei. 
2. Es steht zu hoffen, daß der ärztliche Stand sich der vielen Gelegen- 
heiten mehr und mehr bewußt werde, die die neuere Entwickelung der Tuber- 
kuloselehre für nützliche Tätigkeit des Hausarztes bietet. Dahin gehören früh- 
zeitiges Erkennen des Leidens, solange es leichter heilbar ist, Entfernung der 
Kranken aus der Familie, Abraten vom Heiraten. Auch die Sorge für Un- 
schädlichmachen und Beseitigen des Auswurfes gehört dahin. 
3. Weit mehr kann in letzterer Richtung geschehen durch die Kranken- 
wärter. Jedem Krankenwärter von Beruf sollte eine Anweisung in die Hand 
gegeben werden, wie er mit ansteckenden Ausscheidungen aus dem Körper 
Kranker zu verfahren habe, um sie unschädlich zu machen. Zu betonen wäre, 
daß die eigene Gesundheit des Wärters stark mit in Frage kommt. 
II. 1. An Orten, wo unter vielen anderen auch Schwindsüchtige verkehren, 
sollen unvorsichtig ausgesäte Tuberkelbazillen unschädlich gemacht, der Auswurf 
unschädlich beseitigt, nämlich reichlich gut zu reinigende Spucknäpfe ausgestellt 
werden. Hier entsteht die Frage, in welcher Form und aus welchem Stoffe 
die Spucknäpfe gemacht sein sollen. Sie sollen flach und groß sein, damit nicht 
leicht daneben gespuckt wird. Letzteres soll nicht durch Randausbiegung, sondern 
durch die Größe des Gefäßes erzielt werden. Je nach dem besonderen Zwecke 
dürften Durchmesser von etwa 15, 20, 25 cm (Untertasse, Dessertteller, Suppen- 
teller) zu verwenden sein, flacher Boden, bis zu 5 cm Höhe, etwas nach außen 
abweichender Rand, glatte Flächen, kein Henkel. Zwar gestattet Metall gründ- 
lichste Reinigung durch Erhitzen, wird jedoch leicht rissig und rauh, auch 
Vorzellan bekommt leicht kleine rauhe Bruchflächen. Aus dickem Glas ließe sich, 
sobald einmal der Bedarf groß wird, billig und zweckentsprechend das Gefäß 
herstellen, sicher auch so, daß es siedendes Wasser aushielte. Der Spucknapf ist 
soweit, daß leichtes Verschütten vermieden wird, mit Wasser zu füllen. Die 
verschiedentlich (z. B. bei der Verhandlung in München) aufgeworfene Frage, ob der 
Inhalt des Speibeckens zu desinfizieren sei vor dem Ausgießen, möchten wir 
verneinen. Chemische Mittel berühren die Ballen des Auswurfes nur von 
außen, bewirken dort Gerinnung der Eiweißstoffe und dringen nicht weiter ein. 
Kochen wäre sicher, aber kaum zu erzielen. Somit bleibt nur Ausgießen in die 
Absubrröhre oder Tonnen, wo der Auswurf feucht und deshalb unschädlich 
eibt. 
2. Am notwendigsten ist diese Vorkehrung in Kasernen, Krankenhäusern
	        
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