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I. 1. Man soll die Schwindsüchtigen dazu bringen, ihren Auswurf in für
sie selbst und andere ungefährlicher Weise zu beseitigen. Aber man muß, wie
dies bei den neueren Verhandlungen über diesen Gegenstand oft hervorgehoben
wurde, alles vermeiden, was diesen Unglücklichen das Gefühl verursachte, ge-
richtet, gemieden, ausgestoßen zu sein. Allem, was man den Tuberkulösen an
Beschränkung in der freien Entleerung ihres Auswurfes und sonst auferlegt,
wird der Stachel genommen, wenn man die Gelegenheit, geheilt zu werden, in
größerer Ausdehnung als seither bietet. Die Heilungsmöglichkeit besteht,
wenigstens für frühe Zeit der Krankheit, aber dem Armen stehen, wenn er
Hilfe und Pflege sucht, nur die allgemeinen Hospitäler zur Verfügung.
Man wird der Verbeitung der Tuberkulose wirksamer entgegenwirken,
wenn man die Errichtung von besonderen Krankenanstalten für arme Tuber-
kulöse befördert. Insbesondere ist zu wünschen, daß die gemischten Hospitäler
der größeren Gemeinden und Gemeindebezirke durch die Errichtung solcher An-
stalten entlastet werden. Soweit solche gemischte Hospitäler noch Tuberkulöse
aufnehmen, ist dafür Sorge zu tragen, daß die Tuberkulösen von den übrigen
Kranken abgesondert werden. Jedenfalls haben diese Anstalten den Nachweis
zu liefern, daß die Luft tuberkelbazillenfrei sei.
2. Es steht zu hoffen, daß der ärztliche Stand sich der vielen Gelegen-
heiten mehr und mehr bewußt werde, die die neuere Entwickelung der Tuber-
kuloselehre für nützliche Tätigkeit des Hausarztes bietet. Dahin gehören früh-
zeitiges Erkennen des Leidens, solange es leichter heilbar ist, Entfernung der
Kranken aus der Familie, Abraten vom Heiraten. Auch die Sorge für Un-
schädlichmachen und Beseitigen des Auswurfes gehört dahin.
3. Weit mehr kann in letzterer Richtung geschehen durch die Kranken-
wärter. Jedem Krankenwärter von Beruf sollte eine Anweisung in die Hand
gegeben werden, wie er mit ansteckenden Ausscheidungen aus dem Körper
Kranker zu verfahren habe, um sie unschädlich zu machen. Zu betonen wäre,
daß die eigene Gesundheit des Wärters stark mit in Frage kommt.
II. 1. An Orten, wo unter vielen anderen auch Schwindsüchtige verkehren,
sollen unvorsichtig ausgesäte Tuberkelbazillen unschädlich gemacht, der Auswurf
unschädlich beseitigt, nämlich reichlich gut zu reinigende Spucknäpfe ausgestellt
werden. Hier entsteht die Frage, in welcher Form und aus welchem Stoffe
die Spucknäpfe gemacht sein sollen. Sie sollen flach und groß sein, damit nicht
leicht daneben gespuckt wird. Letzteres soll nicht durch Randausbiegung, sondern
durch die Größe des Gefäßes erzielt werden. Je nach dem besonderen Zwecke
dürften Durchmesser von etwa 15, 20, 25 cm (Untertasse, Dessertteller, Suppen-
teller) zu verwenden sein, flacher Boden, bis zu 5 cm Höhe, etwas nach außen
abweichender Rand, glatte Flächen, kein Henkel. Zwar gestattet Metall gründ-
lichste Reinigung durch Erhitzen, wird jedoch leicht rissig und rauh, auch
Vorzellan bekommt leicht kleine rauhe Bruchflächen. Aus dickem Glas ließe sich,
sobald einmal der Bedarf groß wird, billig und zweckentsprechend das Gefäß
herstellen, sicher auch so, daß es siedendes Wasser aushielte. Der Spucknapf ist
soweit, daß leichtes Verschütten vermieden wird, mit Wasser zu füllen. Die
verschiedentlich (z. B. bei der Verhandlung in München) aufgeworfene Frage, ob der
Inhalt des Speibeckens zu desinfizieren sei vor dem Ausgießen, möchten wir
verneinen. Chemische Mittel berühren die Ballen des Auswurfes nur von
außen, bewirken dort Gerinnung der Eiweißstoffe und dringen nicht weiter ein.
Kochen wäre sicher, aber kaum zu erzielen. Somit bleibt nur Ausgießen in die
Absubrröhre oder Tonnen, wo der Auswurf feucht und deshalb unschädlich
eibt.
2. Am notwendigsten ist diese Vorkehrung in Kasernen, Krankenhäusern