Full text: Hayn'sche Sammlung der Polizei-Verordnungen und polizeilichen Vorschriften der Regierungsbezirke der östlichen Provinzen Regierungsbezirk Liegnitz (II Teil II)

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und der Kranke demnächst innerhalb 5 Tagen, von dem Tage der ärztlichen 
Untersuchung an gerechnet, zur Aufnahme angemeldet und innerhalb 10 Tagen 
nach erfolgter Einberufung wirklich eingeliefert wird. 
II. Wenn die Aufnahme eines Geisteskranken in die Irrenheilanstalt inner- 
halb der ersten 6 Monate nach dem ersten Anfange der Krankheit zugelassen 
wird, und weder bei der ärztlichen Untersuchung noch bei der Anmeldung und 
Einlieferungs desselben die obigen Fristen ad 1 versäumt find, so erstattet die 
Provinz bis auf weiteres die Transportkosten nach dem beifolgenden Tarif. 
dr ml. De- bei jeder Aufnahme eines Geisteskranken zu beantwortenden 
agen : 
A. Die Person des Kranken betreffend. 
1. Vor= und Zuname? 
2. Beruf oder Gewerbe? 
3. Geburtstag und Geburtsjahr? (durch Beifügung des Taufscheins zu 
verifizieren). 
4. Religion? 
5. Besitzt der Kranke eigenes Vermögen, und worin besteht dasselbe? 
6. Hat der Kranke künftig Vermögen zu gewärtigen? 
7. Wer und wo find seine nächsten Verwandten (Ehegatte, Eltern, Kinder 
Geschwister)?7 
8. Besfitzen die alimentationspflichtigen Verwandten (Ehegatte, Eltern, Kinder, 
Geschwister) Vermögen und worin besteht dasselbe? 
9. Ist der Kranke verheiratet, verwitwet oder ledig? hat er leibliche ehe- 
liche oder uneheliche Kinder? wie viele? sind dieselben am Leben und gesund? 
10. Ist der Blödfinnigkeitsprozeß eingeleitet? Bei welchem Gericht und 
wie liegt diese Angelegenheit? 
11. Hat der Kranke seiner Militärpflicht genügt und verneinenden Falles 
warum nicht? 
B. Den Krankheitszustand betreffend. 
1. Ist eine durch Zeugung bedingte Disposition zu Geisteskrankheiten vor- 
handen? 
2. Ist die Annahme berechtigt, daß durch die Erziehung eine Disposition 
zur Geisteskrankheit hervorgerufen ist? 
3. War die leibliche und geistige Entwickelung normal! wie verliefen die 
verschiedenen Entwickelungsstufen? lassen sich Krankheiten, Gemüts= und Geistes- 
zustände auffinden, welche dem Ausbruche der Krankheit vorausgingen und zu 
ihr in Beziehung stehen? 
4. Wie und wann begann das Leiden und wie war sein bisheriger Verlauf? 
5. Wie hat man sich das Zustandekommen der Geisteskrankheit im vor- 
liegenden Falle zu denken? · 
6. Hat eine ärztliche Behandlung stattgefunden? welche? und mit welchem 
Erfolge? Mame des behandelnden Arztes?) 
Ist der Kranke von seiner Umgebung human und zweckmäßig behandelt 
worden? 
8. Ist der Kranke im Sinne des III. Nachtrages Artikel 1 vom 31. März 
1874 gemeingefährlich?: Welches find die selbstbeobachteten oder aus Hörensagen 
entnommenen Tatsachen, welche für Gemeingefährlichkeit sprechen? 
9. Sind Gründe vorhanden, welche die Aufnahme in eine Irrenheilanstalt 
ausschließen? *½*m 
10. Sind Gründe vorhanden, welche die Aufnahme in eine Irrenpflege- 
anstalt ausschließen?
	        
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