Full text: Hayn'sche Sammlung der Polizei-Verordnungen und polizeilichen Vorschriften der Regierungsbezirke der östlichen Provinzen des Regierungsbezirks Oppeln (II Teile I-III)

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durch Schrauben oder Bolzen mit versenkten Köpfen befestigt sein; die Ver- 
wendung von Nägeln und Drahtftiften ist unzulässig. 
5. Führung der Förderschale an den Leitungen. 
h) Bezüglich der Vorkehrungen jar Verhütung des Treibens über die 
Seilscheiben. 
1. Selbstwirkende Dampfbremse an der Maschine. 
6 - Sicherheitsapparat gegen Ueberheben und Aufstoßen der Förder- 
alen. 
3. Nepistrierende Geschwindigkeitsmesser. 
4. Selbsttätige Aufsatzvorrichtungen unter den Seilscheiben zum sofortigen 
Abfangen einer hier abgerissenen Förderschale. 
i) Bezüglich der Signalvorrichtungen. 
1. Art der Signalvorrichtung (elektrisch, telephonisch, pneumatisch, 
Sprachrohr, Drahtzug, Signalstangen): 
a)zwischen Hängebank und den Füllörtern, 
2 kssn Hängebank und Maschinenstube (hier Sprachrohr obliga- 
torisch). 
2. Signalvorrichtungen an der Maschine (Glocke, Teufenzeiger; letzterer 
muß sich beim Sohlenwechsel von selbst richtig einstellen). 
3. Anzhl der Tafeln, auf denen die Signale verzeichnet sind, und wo 
sich solche befinden. 
4. Signalvorrichtung an der Förderschale (helltönende Pfeife, Hammer 
oder Glocke usw.). 
k) Bezüglich der Vorrichtungen zum Verschlusse des Schachtes und Aufsetzen 
der Förderschale. 
1. Verschluß des Schachtes (Türen bzw. Fallgitter, selbstlätig oder nicht): 
a) an der Hängebank; 
& auf den Fallörtern. 
2. Aufsatzvorrichtungen für die Förderschalen auf den Hängebänken und 
auf den verschiedenen Füllörtern. 
1) Bezüglich der Beleuchtung. 
  
1. Beleuchtung des Maschinenraumes. 
2. Beleuchtung der Höngebänr. 
3. Beleuchtung der Füllörter. 
4. Beleuchtung jeder Etage der Förderschalen bei der Seilfahrt. 
5. Bei elcktripcher Beleuchtung Art der Reservebeleuchtung. 
II. Zeichnungen. 
1. Lageplan, aus dem die Lage des Schachtes und der denselben um- 
gebenden Tagesgebäude zu den in der Nähe desselben belegenen Maschinen 
und Dampfkesseln ersichtlich ist. 
Maßstab = 1:50, Nordlinie. 
2. Grundrißliche Dorstellung, aus welcher die Lage der Fördermaschine 
gegen den Schacht, sowie die Schachteinteilung unter Bezeichnung der Be- 
nutzungsart der einzelnen Trumme ersichtlich ist. 
Maßstab = 1: 100, und die Schachteinteilung (Schachtscheibe) nebenbei. 
im Maßstab = 1:20.
	        
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