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französische Regierung befragen sollte, ob es ihr lieber sei,
den Handelsvertrag in der von Oesterreich und Bayern ge-
wünschten Weise zu modifizieren und dann seine sofortige An-
nahme für den ganzen Umfang des bicsherigen Zollvereines
gesichert zu sehen, oder aber im status qduo zu verharren mit
der Aussicht, den Vertrag demnächst nur mit Preußen und
dessen etwaigen künftigen Zollverbündeten gesichert zu sehen.
Bismarck: „Preußen will sich so weit von dem bis-
herigen Programm nicht entfernen, es ist aber bereit, gleich
nach Schluß der Münchner Konferenzen in Berlin wegen Er-
neuerung des Zollvereines auf der Basis der französischen
Verträge Unterhandlungen einzuleiten. Im Laufe der letzteren
werden dann die Freunde Oesterreichs in der Zollkonferenz
in der Lage sein, die Modifikationen der Verträge genau zu
bezeichnen, unter welchen sie zur sofortigen Annahme bereit
sind. Diese Modifikationen, insoweit Preußen sie im eigenen
Interesse annehmbar findet, kann Preußen dann nach Paris
mitteilen, um die oben angedeutete Entschließung Frankreichs
zu provozieren. Ohne vorgängige Uebereinstimmung mit
Frankreich wird Preußen aber in keine derselben einwilligen.“
Letzteres fand Herr von Beust in der Stellung Preußens zu
den Verträgen vollkommen begründet.
Berlin; Anfang April 1863.
Unterredung mit dem österreichischen Ge-
sandten Grafen Karolhyi, betreffend Preus-
sens und Oesterreichs Handelspolitik.
Bismarck: „Sie anerkennen selbst die große Wichtig-
keit eines vertrauensvollen und aufrichtigen Verhältnisses zwi-
schen unseren beiderseitigen Kabinetten. Die freundschaftlichen
Beziehungen zwischen Preußen und Oesterreich können nicht