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ist, es ist aber dadurch gebunden. Es läßt sich allerdings sagen,
daß, da Dänemark seine Verpflichtungen gebrochen hat, Preu-
den auch nicht mehr gebunden ist: das Protökoll steht aber in
einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Abmachungen
von 51—52. Dazu kommt, daß für Preußen gerade jetzt
das gute Vernehmen mit England von großer Wichtigkeit ist.
Preußen kann sich dieser Frage wegen nicht gut in einen
Krieg stürzen. Daß Friedrich Wilhelm IV. in seinem Brief
an Ihren Vater diesem Versprechen gegeben, die er nicht er-
füllt, hat Ihrer Sache vor allem geschadet. Es ist daher
besser, nichts zu versprechen, was man nicht gewiß ist, halten
au können. Preußen muß am Bund sein Votum für das Lon-
doner Protokoll abgeben, auch, wie ich glaube, für die sofortige
Zulassung des dänischen Gesandten. Preußen wird aber die
Sache möglichst lau vertreten, da es wider Willen so stimmt.
Ich habe übrigens meinen ganzen Einfluß nicht allein direkt,
sondern auch durch Rußland und England dahin verwandt,
daß Christian IX. nicht die neue Verfassung bestätigt. Ich
hoffe, daß so eine Verständigung möglich ist.“
Der Herzog Friedrich nahm Bismarck diese Hoffnung
und erklärte überhaupt ganz bestimmt, daß er an seinem
Recht festhalten würde, es würde ihm aber zur besonderen
Genugtuung gereichen, wenn er dasselbe mit Preußens Unter-
stützung zur Geltung brächte.
Dies schien Bismarck etwas stutzig zu machen. Er meinte,
es bliebe dem Herzog wohl nichts anderes übrig, wenn er
nicht, wie sein Vater, zurücktreten wolle.
Ein sehr bestimmtes Nein war die Antwort des Herzogs.
über diese Unterredung auch Soybel, die Begründung des deut-
schen Reiches, Bd. III S. 161 und den Bericht des englischen
Botschafters in Berlin Buchanan d. d. 19. November 1863,
Staatsarchiv, Bd. VI S. 308.