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Armee ins Feld zu ziehen. Weiter mißbilligte Bismarck, daß
der Herzog sich mit dem Herzog von Coburg und jeinen
Räten eingelassen und das Staatsgrundgesetz anerkannt habe.
„Auf die Volksdemonstrationen in Schleswig-Holstein, über-
haupt auf die Volksstimme gebe ich gar nichts. Mit dem
Herzog kann man nicht unterhandeln, da das Staatsgrund-
gesetz verantwortliche Minister voraussetzt.“
Nachdem hierauf Ahlefeldt Bismarck einen Brief des
Herzogs Friedrich vom 14. März, der ihn zu Unterhand-
lungen mit Bismarck aufforderte, überreicht hatte, äußerte
dieser: „Die Fürsten haben in der Regel die Ansicht, daß
sie sich in einer eremten Stellung befänden und daß deshalb
ein anderer Maßstab an ihre Erklärungen zu legen ist, als an
die anderer Personen.“
Als Ahlefeldt dies mit Beziehung auf den Herzog
Friedrich zurückwies, antwortete Bismarck mit einer Anspielung
auf den Herzog Christian August. Das Gespräch wurde nun
von Ahlefeldt auf die Anerbietungen des Herzogs zurück-
geführt, aber Bismarck meinte, daß diese Anerbietungen wegen
des Staatsgrundgesetzes keinen oder sehr geringen Wert
hätten. „Der Herzog überschätzt seine Lage und seine Stel-
lung, die keine Macht involviert.“ Später äußerte er, als
von einzelnen Konzessionen die Rede war, daß der Kanal von
Brunsbüttel nach Neustadt der Vereinigung der Herzogtümer
nur nachteilig und deshalb politisch unrichtig sei. „Ich kann
nichts versprechen, auch wird der Herzog weder amtlich noch
überhaupt schriftlich eine Antwort auf die Anerbietungen er-
halten; doch kann man sich darauf verlassen, daß nur der
König noch von letzteren Kenntnis erhalten wird.“
Betreffs des Rechts des Herzogs, das Bismarck seit eini-
aer Zeit anzuzweifeln für zweckmäßig hielt, äußerte er, daß
das Recht an Holstein bestehe, aber nur an dem königlichen
Anteil und gleichmäßig mit der Glücksburger Linie, weil die