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Berlin, den 1. Oktober 1864.
Unterredung mit dem Landrat von Ahle-
feldt—Olpenitz, betreffend die schleswig-
holsteinische Frage.“)
Bismarck eröffnete dem Beauftragten des Herzogs, er
habe mit den übrigen Ministern Rücksprache gehalten und bei
ihnen mehr Entgegenkommen gefunden, als er erwartet habe.
„Dem Uebereinkommen steht demnach nichts im Wege, und es
kann zur Verhandlung kommen. Es wird dadurch zwar keine
staatsrechtliche Verpflichtung von Seiten Preußens übernom-
men. Da ich aber Ihre Aeußerungen als aufrichtigen Ausdruck
der Politik des Erbprinzen auffasse, so wird Preußen mit
seiner Politik die Interessen und Rechte des Prinzen zur Gel-
tung zu bringen suchen; und wenn Preußen auch nicht alles
mit Gewaltk durchsetzen kann, so ist es doch im Stande, alles
oder sehr vieles Ungünstige zu verhindern. In die bevor-
stehende Verhandlung wird auch der Punkt aufzunehmen sein,
daß die preußischen Truppen bis zur Ausführung der über-
nommenen Verpflichtungen in den Herzogtümern verbleiben.“
Ahlefeldt fand hier Gelegenheit, im Allgemeinen zuzu-
stimmen, und hob hervor, daß er aus dem zu erhoffenden
Uebereinkommen und der ganzen Mitteilung Bismarcks den
Schluß auf wirklich gute Resultate für das Recht des Herzogs
ziehen zu dürfen sich berechtigt halte.
Bismarck teilte dann vertraulich mit, daß Oesterreich,
das ja allerdings die erste auffallende Wendung zu Gunsten
des Erbprinzen gemacht habe, nicht mehr auf dem günstigen
Standpunkt für die Herzogtümer stehe. „Damals hat es
den Kopf verloren; es kann aber sehr wohl sein, daß es
*) Nach Ahlefeldts Bericht an Samwer d. d. 1. Oktober
1864 bei Samwer a. a. O. S. 394 und 757.