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wieder heraus. Sind wir einmal drin, so gehen wir nicht
wieder heraus.“
Das war nun keineswegs ganz nach Oetkers Geschmack;
am wenigsten ohne eine gleichzeitige Erledigung der Deutschen
Frage. Er versuchte daher nicht ein voreiliges Einschreiten
Preußens zu empfehlen, wohl aber eine Handhabe zu finden,
mittelst welcher Kurhessen gelegentlich Beistand geleistet wer-
den könne.
Bismarck: „Bei allgemeinen Verwicklungen, deren Ein-
treten in Kürze sehr möglich ist, wird sich auch die kurhessische
Angelegenheit leichter erledigen lassen. Zu einem scharfen
Auftreten halte ich den jetzigen Augenblick nicht für günstig;
halten Sie aber die Sache immerhin im Fluß. Die Stände
haben ja das Recht der Steuerverweigerung. Die Kurhessen
sind noch viel konservativer und gemäßigter als die Preußen,
die preußische Kammer würde längst von einem solchen Rechte
Gebrauch gemacht haben.“
Oetker: „Was würde wohl der König von Preußen
dazu sagen, wenn der hessische Landtag eine Steuerverwei-
gerung beschlösse?“ «
Bismarck: „Das würde demselben allerdings sehr miß-
fällig sein; der Konstitutionalismus beruht aber auf gegen-
seitigem Abwägen und Verständigen; auch die Regierung darf
ihre Rechte nicht mißbrauchen.“
Oetker entwickelte nun seine Pläne, nur auf kurze Zeik
das Budget zu bewilligen, bezw. die Feststellung desselben
hinzuhalten, um eine Entlassung der Stände auf lange
Zeit zu verhindern, und demnächst die noch zu erreichenden
Punkte in den Landtagsabschied aufzunehmen und den-
selben so durchzusetzen oder zur Auflösung des Landtages zu
nötigen.
Als Oetker Bismarcks Frage, ob das verfassungsmäßig
zulässig sei, bejahte, erwiderte der letztere lebhaft, dann würde