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sich gänzlich geändert, und wenn noch vor drei Wochen eine
Verständigung vielleicht möglich gewesen ist, so ist jetzt das
Gegenteil der Fall; die Frage über den künftigen Souverän
der Herzogtümer wird lediglich nach Gründen politischer Kon-
venienz zu entscheiden sein. Auch wird Preußen nicht in der
Lage sein, dem Herzog für die Zukunft den Aufenthalt in den
Herzogtümern zu gestatten.“)
Berlin, den 29. April 1865.
Unterredung mit dem General Edwin Frei-
herrn von Manteufel, betreffend den Bo-
nin'schen Vorschlag.“")
Bismarck besuchte den General Manteuffel und bemühte
sich in zweistündiger Unterredung, ihn dahin zu bringen, daß
er der Annahme des Bonin'schen Antrages zustimme. Der-
selbe betraf die Abänderung eines dem preußischen Abgeord-
netenhause vorliegenden Gesetzentwurfes über die Verpflich-
tung zum Dienste im Heere.
Alle Ueberredungskünste Bismarcks waren vergebens,
Manteuffel hatte immer nur das Wort „Nein“.
*) Nach einer Mitteilung des hanseatischen Minister-Resi-
denten Dr. Geffken (Samwer a. a. O. S. 455) ließ Bismarck
ansongs April die Bemerkung fallen, der alte Herzog (Christian
August) habe einen Teil des dänischen Geldes als Entschädi-
gung für Erbansprüche erhalten, und der Großherzog von Olden-
kurg, der zwar sehr bauernliberal sei, müsse dem Erbprinzen vor-
gezogen werden, da er doch ein kluger Mann sei und bereits regiert
habe; außerdem werde der Erbprinz sich nie von den Kerls
los machen, die ihn umgäben und mit denen er — Bismarck
— sich unter keiner Bedingung einlassen werde.
*) Theodor von Bernhardi a. a. O. Bd. VI S. 200.